288 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Verkehr und Mobilität
über die Regierungsvorlage (227 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird
Als zentrale Regelungspunkte des vorliegenden Entwurfes einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 – BStMG, BGBl. I Nr. 109/2002, sind anzuführen:
1. der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
2. eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
3. die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
4. eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
5. eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. November 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dominik Oberhofer die Abgeordneten Ing. Harald Thau, Mst. Joachim Schnabel, Dr. Elisabeth Götze, Melanie Erasim, MSc und Elisabeth Heiß sowie der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Verkehr und Mobilität somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (227 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2025 11 06
Dominik Oberhofer Wolfgang Moitzi
Berichterstattung Obmann