303 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundesgesetzes zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern 

Das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern, BGBl. I Nr. 73/2024, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 wird im ersten Satz die Zahl „2027“ durch die Zahl „2031“ ersetzt und im zweiten Satz das Datum „31.12.2027“ durch das Datum „31. Dezember 2031“ ersetzt. Zudem wird folgender letzter Satz ergänzt:

„Die Änderungen in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“