304 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichts Innsbruck, do. GZ. 39 Hv 56/25x - 1.15, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Franz Hörl gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG
Das Landesgerichts Innsbruck ersucht mit Schreiben vom 9. Oktober 2025, do. GZ. 39 Hv 56/25x - 1.15, eingelangt am 14. Oktober 2025, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Franz Hörl wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12 2. Alt., 15, 181f Abs. 1; 282 Abs. 1 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 19. November 2025 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Franz Hörl besteht, und einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Franz Hörl nicht zuzustimmen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Christoph Zarits gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichts Innsbruck, do. GZ. 39 Hv 56/25x - 1.15, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Franz Hörl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Franz Hörl besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Franz Hörl wird nicht zugestimmt.
Wien, 2025 11 19
Christoph Zarits Mag. Selma Yildirim
Berichterstattung Obfrau