32 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 71/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2025 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2025) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. Februar 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Artikel I:

Aufgrund der im Herbst 2024 erfolgten Nationalratswahlen und der anschließenden Regierungsverhandlungen, konnte das Budget in Form des Bundesfinanzgesetzes 2025 nicht fristgerecht vor Ende des Jahres 2024 beschlossen werden. Art. 51a Abs. 4 B-VG sieht für diesen Fall ein automatisches Budgetprovisorium vor. Um eindeutige Regelungen bis zum Beschluss des regulären Bundesfinanzgesetzes 2025 sowie die fortlaufende Finanzierung des Bundeshaushalts sicherzustellen, ist der Beschluss eines gesetzlichen Budgetprovisoriums geboten. Dementsprechend wird in Art. I festgelegt, dass das Bundesfinanzgesetz 2024 weiterhin die Grundlage für die vorläufige Gebarung des Jahres 2025 bildet, sofern keine Ausnahmen davon normiert werden. Dies bedeutet, dass grundsätzlich alle Bestimmungen des Bundesfinanzgesetzes 2024 einschließlich des Bundesvoranschlages 2024 samt den Angaben zur Wirkungsorientierung gemäß § 23 Abs. 1 Z 2 lit. c des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) und des Personalplanes 2024, idF der 1. Anpassung 2024, beim Vollzug des Budgetprovisoriums für das Jahr 2025 anwendbar sind.

Artikel II:

Im Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027 wird der Verweis auf das BHG 2013 aktualisiert.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. März 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter MMag. Markus Hofer die Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, und Mag. Arnold Schiefer sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2025 03 06

                          MMag. Markus Hofer                                                     Gabriel Obernosterer

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann