320 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag 562/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Muna Duzdar, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Muna Duzdar, Dr. Nikolaus Scherak, MA,Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 19. November 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Politik leistet einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung, indem die Bezüge von Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern auf Bundesebene im kommenden Jahr nicht an die Inflation angepasst werden. Erfasst von dieser Maßnahme sind der Bundespräsident (§ 3 Abs. 1 Z 1), der Bundeskanzler (Z 2), der Vizekanzler (Z 3), der Präsident, der zweite Präsident und die dritte Präsidentin des Nationalrates (Z 4 und Z 8), die Bundesministerinnen bzw. -bundesminister (Z 5), die Präsidentin des Rechnungshofes (Z 6), die Staatssekretärinnen bzw. -sekretäre (Z 7 und 10), die Obleute der Klubs des Nationalrates bzw. die geschäftsführenden Obleute (Z 9), die Mitglieder der Volksanwaltschaft (Z 11), die Mitglieder des Nationalrates (Z 12), die Präsidentin des Bundesrates bzw. der Präsident (Z 14), die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der bzw. des Vorsitzenden des Bundesrates (Z 15), die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat (Z 16) und die Mitglieder des Bundesrates (Z 17).
Der Entfall soll nachhaltig wirken. Die nächste Anpassung mit 1. Jänner 2027 wird daher für die in § 3 Abs. 1 genannten Organe die jeweils unterschiedlichen Ausgangsbeträge des Jahres 2025 zur Grundlage haben.“
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. November 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Philip Kucher die Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Dr. Nikolaus Scherak, MA und Sigrid Maurer, BA.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2025 11 27
Philip Kucher Mag. Muna Duzdar
Berichterstattung Obfrau