323 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Antrag 569/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schnelle Rechtssicherheit in Genehmigungsverfahren für Exporte von Rüstungsgütern

Die Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Export von Rüstungsgütern aus Österreich ist hierzulande äußerst bürokratisch und vielschichtig geregelt. Während Verteidigungsgüter in der ‚Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union‘[1] erfasst sind und einer Genehmigung des Wirtschaftsministers bedürfen[2], kommt für Kriegsmaterial das Kriegsmaterialgesetz zur Geltung. Eine Bewilligungserteilung nach dem Kriegsmaterialgesetz erfolgt durch das Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, sowie nach Anhörung des Bundesministeriums für Landesverteidigung.[3] Folgerichtig beschäftigen sich vier Ministerien mit der Ausfuhr von Rüstungsgütern, wobei – wie im Folgenden ausgeführt wird – offensichtlich Mängel bezüglich einer transparenten und nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlage bestehen. Selbst die Tageszeitung ‚Der Standard‘ spricht von einem beträchtlichen Auslegungsspielraum, ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht.[4]

Besonders deutlich wurde dies in den vergangenen Monaten anhand von zwei Fällen, welche beide Exporte des österreichischen Unternehmens Steyr Arms betreffen. Der erste Fall umfasst eine Ausschreibungseinladung Tunesiens für vollautomatische Gewehre. Das Auftragsvolumen betrug 9,5 Millionen Euro. Doch die Beauftragung Steyr Arms scheiterte bereits daran, dass nach Monaten der Ungewissheit und des Wartens noch immer keine Genehmigung dafür vorlag, eine geringe Stückzahl an Muster- bzw. Testwaffen auszuliefern.4 Ein Millionenauftrag für die österreichische Wirtschaft und die damit verbundenen Arbeitsplätze war damit leichtfertig an der vorherrschenden Überbürokratie gescheitert, zumal die erforderliche Ausfuhrbewilligung zu spät erteilt wurde.

Auch der zweite Fall betrifft einen millionenschweren Auftrag. Steyr Arms wollte den irakischen Sicherheitsbehörden 1.000 Scharfschützengewehre verkaufen, doch scheiterte an einem Veto des lnnenministeriums.4 Auch dieser Fall ist mehr als skurril, beteiligt sich doch das Österreichische Bundesheer (ÖBH) selbst im Rahmen einer militärischen Ausbildungs- und Beratungsmission der NATO im Irak, deren Ziel es ist, die Sicherheitsinstitutionen und die Streitkräfte des Landes zu stärken und zu stabilisieren.[5]

Gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Angespanntheit und Rezession, der Inflation, des Rückgangs der Industrieproduktion und steigender Arbeitslosenzahlen ist es unverantwortlich, wenn Überbürokratisierungen den Wirtschaftsstandort Österreich belasten. Besonders problematisch ist es zudem, wenn das Fehlen von gesetzlichen Fristen und ein vager Auslegungsspielraum eine Beliebigkeit in der behördlichen Entscheidungsfindung begünstigen, welche letzten Endes eine völlige Unplanbarkeit und Ungewissheit für Unternehmer nach sich zieht. Hier ist eindeutig Handlungsbedarf gegeben und Entlastung vonnöten!

Als eine notwendige Maßnahme sollen deswegen die Genehmigungsverfahren für den Export von Rüstungsgütern entbürokratisiert werden. Damit diese zügig, transparent und nachvollziehbar ablaufen können sowie zugleich Planungssicherheit für die Unternehmen gewährleistet wird, soll zukünftig die zuständige Behörde innerhalb einer gesetzlich festgeschriebenen Frist – jedenfalls ausreichend wäre eine Frist von 6 Wochen – Einspruch gegen einen Export erheben können. Tut sie dies nicht in vorgegebener Frist, so gilt der Export automatisch als genehmigt. Der Einspruch einer Behörde ist nachvollziehbar zu begründen.

Diese Maßnahme würde den Genehmigungsprozess quasi umdrehen und Unternehmen vor überbürokratischer Verlangsamung des Entscheidungsprozesses sowie Beliebigkeit in der Entscheidungsfindung bewahren sowie Planungssicherheit sicherstellen.“

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. November 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, Robert Laimer, David Stögmüller und Mag. Christoph Pramhofer sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner und der Ausschussobmann Abgeordnete Ing. Mag. Volker Reifenberger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag 569/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, Robert Laimer, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Evaluierung des Bundesgesetzes vom 18. Oktober 1977 über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial (Kriegsmaterial – KMG) eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen wurde.


 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Das Kriegsmaterialgesetz regelt die Bewilligungen für den Export von Rüstungsgütern in komplexer Weise. Die Erteilung einer Exportbewilligung obliegt dem Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten nach Anhörung des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

In den vergangenen Monaten wurde von österreichischen Unternehmungen Kritik an den komplexen und teilweise zeitintensiven Abläufen des Genehmigungsverfahrens geäußert.

Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit Rückgang des Exportvolumens sowie hohen und teilweise steigenden Arbeitslosenzahlen sind effiziente Verfahren in einem zügigen Entscheidungsprozess unabdingbar. Auch muss die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen im Zuge der Teilnahme an europäischen Gemeinschaftsprojekten gestärkt werden, indem Rechtsunsicherheiten so weit wie möglich beseitigt werden.

Eine notwendige Maßnahme soll daher die Evaluierung des Genehmigungsverfahrens für den Export von Rüstungsgütern darstellen. Eine wie im Entschließungsantrag (569/A(E) vorab vorgegebene Änderung von einem Genehmigungsverfahren auf ein zeitlich befristetes Einspruchsverfahren würde eine tiefgreifende Änderung in der Gesetzessystematik darstellen und eine zielorientierte Evaluierung einschränken.“

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 569/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2025 11 27

                       Mag. Friedrich Ofenauer                                         Ing. Mag. Volker Reifenberger

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020XG0313(07)&from=DE

(aufgerufen am 17.11.2025)

[2] §§ 1 Abs. 1 Z 4 iVm 14 Abs. 1 Z 1 AußWG 2011

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007221 (aufgerufen am 17.11.2025)

[3] § 3 Abs. 1 Z 1 KMG

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000609

(aufgerufen am 17.11.2025)

[4] https://www.derstandard.at/story/3100000291790/ruestung-made-in-austria-warum-oesterreichs-waffenlobby-auf-schnellere-exporte-draengt (aufgerufen am 17.11.2025)

[5] https://www.bundesheer.at/einsaetze/einsaetze-im-ausland (aufgerufen am 17.11.2025)