339 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (293 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Zu Z 1 und 4 (§ 351c Abs. 18, § 820 ASVG):

Wie in den Jahren 2017, 2019, 2021, 2023 und 2025 soll auch in den Jahren 2027 und 2029 ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festgelegt werden, um nach wie vor bestehende Preisunterschiede zwischen wirkstoffgleichen Arzneispezialitäten zu reduzieren.

Zu Z 2 (§ 705 Abs. 3 ASVG):

Die mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 49/2017 eingeführte und nach derzeitiger Rechtslage bis 31. Dezember 2025 in Kraft stehende Regelung zur Preisbildung von Generika und Biosimilars (Nachfolgeprodukte von Biopharmazeutika) soll um vier Jahre bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 verlängert werden.

Zu Z 3 (§ 792 Abs. 2 ASVG):

Um dem in der Sozialversicherung geltenden Ökonomiegebot Rechnung zu tragen und den aus der Abgabe von parallel importierten Heilmitteln resultierenden finanziellen Nachteilen für die Krankenversicherungsträger zu begegnen, wurde mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 200/2023 eine gesetzliche Grundlage für die Erlassung von Richtlinien über die Abgabe solcher Heilmittel durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geschaffen und die Erfüllung der Vorgaben dieser Richtlinie als Voraussetzung für die Abgabe von Heilmitteln für Rechnung der Krankenversicherungsträger normiert. Die Bestimmungen sollen um vier Jahre bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 verlängert werden.

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Dezember 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum die Abgeordneten Mag. Dr. Juliane Bogner‑Strauß, Ralph Schallmeiner, Mag. Christoph Pramhofer, Mag. Marie‑Christine Giuliani-Sterrer, BA und Peter Wurm sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig und der Ausschussobmann Abgeordnete Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (293 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2025 12 02

                         Mag. Verena Nussbaum                                                  Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann