346 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (295 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert sowie ein Gesundheitsreformfonds-Gesetz erlassen werden
Allgemeiner Teil
Die Bundesregierung bekennt sich zu besten Gesundheitsleistungen für die österreichische Bevölkerung und einem exzellenten Gesundheitssystem. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt entscheidend zur Sicherung einer hochwertigen Versorgung bei. Zur nachhaltigen Stärkung der Gesundheitsversorgung sollen auch bei den Krankenversicherungsträgern eingerichtete Gesundheitsreformfonds beitragen.
Durch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II, BGBl. I Nr. 20/2025, wurde der von Pensionen und vergleichbaren Leistungen abzuführende Krankenversicherungsbeitrag einheitlich auf 6% der Beitragsgrundlage angehoben. Durch diese Maßnahme erhöhen sich auch die Überweisungsbeträge aufgrund der Hebesätze nach § 73 ASVG, § 29 GSVG und § 26 BSVG. In § 809 Abs. 7 ASVG wurde bestimmt, dass im Gesetzesweg „bis 1. Jänner 2026 ein Fonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit (unselbständiger Verwaltungsfonds) mit der Bezeichnung „Gesundheitsreformfonds“ einzurichten (ist). Dem Fonds sollen jene Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die sich die von den Pensionsversicherungsträgern zu leistenden Überweisungsbeträge durch die Erhöhung der Beitragssätze in der Krankenversicherung erhöhen.“
Die gesetzliche Umsetzung des Gesundheitsreformfonds ist Gegenstand dieser Regierungsvorlage.
Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 11 B‑VG („Sozialversicherungswesen“).
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 03. Dezember 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum die Abgeordneten Reinhold Binder, Peter Wurm, Dr. Elisabeth Götze, Ralph Schallmeiner, Andrea Michaela Schartel, Mag. Michael Hammer, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Markus Koza und Manuel Pfeifer sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.
Der vom Abgeordneten Peter Wurm im Zuge der Debatte eingebrachte Antrag, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung der gegenständlichen Regierungsvorlage (295 der Beilagen) an den Gesundheitsausschuss zu empfehlen, fand keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: V, S, N).
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage
enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N,
dagegen: F, G) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (295 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2025 12 03
Mag. Verena Nussbaum Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann