Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 12 Abs. 2 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, wird das Wort „oder“ am Ende der Z 3 durch einen Beistrich ersetzt, der Punkt am Ende der Z 4 durch das Wort „oder“ ersetzt und folgende Z 5 angefügt:

         „5. während der Teilnahme an Maßnahmen der Nach- und Umschulung ausüben, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice erfolgen, mindestens vier Monate dauern und ein Ausmaß von mindestens 25 Wochenstunden aufweisen.“

2. Dem § 79 wird folgender Abs. 192 angefügt:

„(192) § 12 Abs. 2 Z 3 bis 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2025 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“