349 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 581/A der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 19. November 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Der vorliegende Antrag ist ganz offenkundig und bewusst eine im parlamentarischen Betrieb so genannte ‚Trägerrakete‘ mit dem Ziel ein Gesetzgebungsverfahren in Gang zu bringen um den Regierungsparteien die Möglichkeit zu bieten, selbstverursachte Fehler mit dem de facto Verbot der Möglichkeit des geringfügigen Zuverdiensts bei Arbeitslosigkeit zu korrigieren.

Die im Juni 2025 beschlossene Neuregelung zwingt zum Beispiel Künstler:innen und Kulturschaffende in der Praxis, ihre künstlerische Tätigkeit einstellen zu müssen. Tritt die Neuregelung in der beschlossenen Form am 1. Jänner 2026 in Kraft, so trifft dies nicht allein Künstler:innen und Kulturschaffende in der sogenannten Freien Szene, sondern reicht in ihrer Wirkung tief hinein in Einrichtungen der sogenannten Hochkultur. Für Schriftsteller:innen läuft es in weiten Teilen faktisch auf ein Publikationsverbot hinaus, weil sie keinen Einfluss darauf haben, ob und wann etwa Autor:innenhonorare anfallen oder ausbezahlt werden, die ihre soziale Absicherung und ihren Versicherungsschutz gefährden.

Bezieher:innen eines Pflegestipendiums zur Pflegeausbildung, die derzeit sinnvollerweise neben ihrer Ausbildung geringfügig in Pflegeinrichtungen tätig sind, sind gezwungen, diese gesellschaftlich erwünschte ausbildungsbegleitende  und -ergänzende Tätigkeit einzustellen.

Die vorliegende ‚Trägerrakete‘ ist nicht dazu da, die Vorstellungen der Einbringer:innen umzusetzen, sondern den Regierungsparteien die Möglichkeit zu bieten, im letzten Sozialausschuss des Jahres 2025 (2. Dezember) und in der Folge in der letzten Nationalratssitzung des Jahres 2025 (11. Dezember) die gemachten Fehler mit einem zielführenden Abänderungsantrag nach Verhandlungen der Regierungsparteien zu korrigieren.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 03. Dezember 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Michael Seemayer, Melanie Erasim, MSc, Lisa Schuch-Gubik, Ralph Schallmeiner, Andrea Michaela Schartel, Fiona Fiedler, BEd, Margreth Falkner, Peter Wurm, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Ernst Gödl und Laurenz Pöttinger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, dagegen: F, V, S, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Michael Seemayer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2025 12 03

                              Michael Seemayer                                                              Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann