356 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über die Regierungsvorlage (252 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden
Derzeit laufen folgende Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich, von denen unter anderem das gewerbliche Betriebsanlagenrecht betroffen ist:
– das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2014/4111 betreffend die Umsetzung des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Übereinkommen von Aarhus), in der Folge: „Aarhus-Konvention“,
– das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2020/2094 betreffend die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – in der Folge: „IE-R“, ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010 S. 17, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 158 vom 19.06.2012 S. 25,
– das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2020/2104 betreffend die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (in der Folge: „Seveso III – RL), ABl. Nr. L 197 vom 24.07.2012 S. 1.
Im „Aarhus-Vertragsverletzungsverfahren“ werden Österreich Verstöße gegen die Aarhus-Konvention vorgeworfen; im „IE-R-Vertragsverletzungsverfahren“ und im „Seveso III – Vertragsverletzungs-verfahren“ wird von der Europäischen Kommission gegenüber Österreich der Vorwurf der nicht ordnungsgemäßen bzw. nicht korrekten Richtlinienumsetzung erhoben.
Das „IE-R-Vertragsverletzungsverfahren“ erstreckt sich unter anderem auch auf das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013.
Mit den vorgeschlagenen Novellen soll den in den Vertragsverletzungsverfahren geäußerten Bedenken der Europäischen Kommission für den Bereich des gewerblichen Betriebsanlagenrechts und für den Bereich des Emissionsschutzrechts für Kesselanlagen Rechnung getragen werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Laurenz Pöttinger die Abgeordneten Dr. Barbara Kolm, MMag. Markus Hofer, Mag. Lukas Hammer, Dr. Elisabeth Götze und Christoph Stark sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (252 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2025 12 09
Laurenz Pöttinger Mag. (FH) Kurt Egger
Berichterstattung Obmann