359 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über die Regierungsvorlage (309 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Waren, deren Menge sich ohne entsprechende Preissenkung verringert hat (Anti-Mogelpackungs-Gesetz), erlassen wird

Mit dem Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Waren, deren Menge sich ohne entsprechende Preissenkung verringert hat, soll das Phänomen der sogenannten „Shrinkflation“ bekämpft werden. Im Ministerratsvortrag vom 3. September 2025 betreffend „Herbst des Aufschwungs: Wachstum, leistbare Preise und standortpolitische Maßnahmen für alle“ hat die Bundesregierung unter anderem die Bekämpfung der Inflation zur Priorität erklärt. Als eine der Maßnahmen wurde die „Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Kennzeichnung von Shrinkflation im Supermarkt“ vorgesehen. Der Begriff „Shrinkflation“ setzt sich aus dem englischen Wort für „schrumpfen“ („to shrink“) und dem Wort „Inflation“ (aufblähen) zusammen. Darunter wird das Verringern der Füllmenge oder Stückzahl eines sich bereits auf dem Markt befindlichen Produkts bei gleichbleibender Verpackungsgröße verstanden, ohne dass dabei der Preis für das Produkt entsprechend reduziert wird, was zu einer Erhöhung des Preises je Maßeinheit führt. Da eine Änderung des Preises entweder gar nicht oder zumindest nicht im selben Verhältnis wie die Änderung der Füllmenge oder Stückzahl erfolgt, kann es sich um eine verdeckte Preissteigerung handeln. Dadurch ist dem Phänomen der „Shrinkflation“ eine gewisse Täuschungseignung der Verbraucherinnen und Verbraucher inhärent. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll daher eine gesetzliche Klarstellung erfolgen und eine Kennzeichnungspflicht für solche Produkte eingeführt werden, die von „Shrinkflation“ betroffen sind.

Dabei sollen Händler je nach Unternehmens- bzw. Betriebsstättengröße verpflichtet werden, entweder am Produkt oder am Regal oder in unmittelbarer Umgebung oder per Informationsschild, darauf hinzuweisen, dass die Ware von „Shrinkflation“ betroffen ist.

Da der Ministerratsvortrag vom 3. September 2025 vorsieht, dass die „Shrinkflation“-Praktiken „unbürokratisch und praxisnah“ zurückgedrängt werden sollen und die Kennzeichnungspflicht eine der Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation darstellt, sollen mit diesem Gesetz keine merklichen zusätzlichen Kosten und Aufwände entstehen, die die Preise in die Höhe treiben und dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegenstehen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. November 2025 erstmals in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneter Tanja Graf beschloss der Ausschuss auf Antrag der Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Reinhold Binder, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen einstimmig die Durchführung einer Ausschussbegutachtung gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR. Anschließend vertagte der Ausschuss einstimmig die Verhandlungen über die gegenständliche Regierungsvorlage.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die Verhandlungen über die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Barbara Kolm, Dr. Elisabeth Götze, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Christoph Stark, MMag. Markus Hofer und Reinhold Binder sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer.


 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf  mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (309 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2025 12 09

                                     Tanja Graf                                                              Mag. (FH) Kurt Egger

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann