36 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Gleichbehandlungsausschusses
über den 15. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2024, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien (III-79 der Beilagen)
Der Gleichbehandlungsbericht des Bundes erscheint seit 1996 im 2‐Jahres‐Rhythmus. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 12a des Bundes‐Gleichbehandlungsgesetzes (B‐GlBG). Demzufolge hat die Bundesregierung dem Nationalrat jedes zweite Jahr einen umfassenden Gleichbehandlungsbericht vorzulegen. Ziel dieses Berichts ist es, über den Stand der Verwirklichung von Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst sowie über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission des Bundes zu informieren. Die aktuelle Ausgabe ist einerseits auf Grund der Novellierung der Verordnung über die in die Gleichbehandlungsberichte aufzunehmenden Daten und andererseits auf Grund der BMG‐Novelle 2022, die mit 18.07.2022 in Kraft getreten ist, nicht bzw. nur begrenzt mit den Daten der vorherigen Berichte vergleichbar.
Zu Beginn des Berichtes erfolgt eine Übersicht zu den Bundesdaten. Entsprechend der Entschließung des Nationalrates vom 16.04.2021 sind in der Übersicht auch erstmalig Analysen zu Elternkarenzen im Bericht enthalten. Der Rechtsanspruch auf Elternkarenz besteht bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes (Rechtslage für Geburten ab 01.11.2023: Rechtsanspruch auf Karenz bis zum Ablauf des 22. bzw. 24. Lebensmonats des Kindes). Die Darstellung der Elternkarenzen erfolgt nach Geschlecht, Qualifikation und Berufsgruppe. Umfasst sind abgeschlossene Karenzfälle in einem Beobachtungszeitraum von fünf Jahren.
Der vorliegende Bericht besteht aus zwei Teilberichten:
Teil 1
stellt Daten stichtagsbezogen (31.12.2021 im Vergleich zu 31.12.2023) als auch zeitraumbezogen (31.12.2021 bis 31.12.2023) dar. Daten zu Elternkarenzen werden über einen fünfjährigen Zeitraum (01.01.2019 bis 31.12.2023) dargestellt.
Für folgende Personengruppen wurde eine stichtagsbezogene Darstellung gewählt:
• Gesamtpersonal
• Teilbeschäftigte
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ressortspezifischen Leitungsfunktionen oder sonstigen wichtigen Führungspositionen
• Lehrlinge und Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten des Bundes
• Mitglieder in Kommissionen und Beiräten
Informationen über Neubestellungen zu ressortspezifischen Leitungsfunktionen, erteilte Zulassungen zu Ausbildungen, Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots sowie die Umsetzung des Frauenförderungsgebots werden zeitraumbezogen zur Verfügung gestellt.
Gemäß dem Bundes‐Gleichbehandlungsgesetz hat jede Leiterin und jeder Leiter einer Zentralstelle der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien Vorschläge zu berichten, die zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen beitragen. Die gemeldeten Vorschläge bilden den Abschluss jeder Ressortberichterstattung.
Teil 2
Das Bundes‐Gleichbehandlungsgesetz sieht vor, dass der von der Bundesregierung vorzulegende Bericht auch die Tätigkeit der Bundes‐Gleichbehandlungskommission (B‐GBK) umfasst. Insbesondere ist über die Verfahren vor der Kommission und die sonstige Tätigkeit der Kommission, gegliedert nach Ressorts, Auskunft zu geben.
Der Berichtszeitraum ist der 01.01.2022 bis 31.12.2023.
Nach der Aufgaben‐ und Zuständigkeitsauflistung wird der Verfahrensablauf dokumentiert.
Der allgemeine Teil wird durch die Darstellung der Anzahl der eingelangten Anträge (aufgeschlüsselt nach Geschlecht der Antragstellerinnen und Antragsteller) und die Anzahl der Sitzungen beendet.
Danach folgen die getrennten Tätigkeitsberichte der Senate I und II der B‐GBK.
Da seit 2004 die Gutachten der Senate laufend auf der Homepage des Bundeskanzleramtes (Bundes‐Gleichbehandlungskommission (B‐GBK) ‐ Bundeskanzleramt Österreich) sowie seit 2014 im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) veröffentlicht werden, werden die Antragsfälle nur ganz kurz dargestellt und auf die Homepage verwiesen (samt Gutachten‐Nummer zur leichten Auffindbarkeit), wobei aber die Reaktionen des Dienstgebers auf Empfehlungen der Kommission explizit im Bericht aufgenommen wurden.
Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 11. März 2025 in Verhandlung genommen. Gemäß § 40 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates beschloss der Ausschuss einstimmig, Frau Mag. Beatrix Gojakovich und Frau Mag. Sandra Ulrich als Auskunftspersonen beizuziehen.
Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß die Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Mag. Romana Deckenbacher, Roland Baumann, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Mag. Meri Disoski und David Stögmüller sowie die Bundesministerin im Bundeskanzleramt Eva Maria Holzleitner, BSc und der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Andreas Babler, MSc.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 15. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2024, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien (III-79 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2025 03 11
Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß Sabine Schatz
Berichterstattung Obfrau