362 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über die Regierungsvorlage (313 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Preisgesetz 1992 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Im Vortrag an den Ministerrat „Herbst des Aufschwungs: Wachstum, leistbare Preise und standortpoliti-sche Maßnahmen für alle“ vom 3. September 2025 wird unter anderem die Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz bei Marktversagen und gleichzeitig ein Energiekrisenmechanismus vorgesehen. Dieser Entwurf eines Bundesgesetzes zur Änderung des Preisgesetzes 1992 und Änderungen des E-Control-Gesetzes dient dieser Zielerreichung.

Die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes geht auf Energieliberalisierungsmaßnahmen im Jahr 1998 hinsichtlich elektrischer Energie (BGBl. I Nr. 143/1998) und im Jahr 2000 hinsichtlich Erdgases (BGBl. I Nr. 121/2000) zurück. Der derzeitige Rechtsrahmen stellt sich als zu unflexibel dar, um einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen vorsehen zu können. Zudem ist es derzeit nicht möglich, das Wissen der E-Control und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Zuständigkeiten und Aufgaben im Energiesektor zu nutzen, um in der Folge mögliche Maßnahmen zu treffen.

Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. November 2025 erstmals in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneter Tanja Graf beschloss der Ausschuss auf Antrag der Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Reinhold Binder, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen einstimmig die Durchführung einer Ausschussbegutachtung gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR. Anschließend vertagte der Ausschuss einstimmig die Verhandlungen über die gegenständliche Regierungsvorlage.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die Verhandlungen über die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Barbara Teiber, MA, Tanja Graf, und Mag. Lukas Hammer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 1:

Aufgrund des Formalfehlers, dass bei der Novellierungsanordnung in § 2 Abs. 1 ein Beistrich zu wenig gestrichen wurde, erfolgt nun zur Klarstellung die volle Anordnung des Satzes im § 2 Abs. 1.

Bei dieser Gelegenheit wird der Satz dahingehend modernisiert, dass nicht nur auf die bundesgesetzlichen Vorschriften verwiesen wird, sondern auch auf die europarechtlichen Vorschriften. Damit sind zB auch Art. 66a der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU, ABl. Nr. L 158 vom 14.6.2019 S. 125, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, ABl. Nr. L 2024/1711 vom 26.6.2024 und Art. 5 der Richtlinie (EU) 2024/1788 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG, ABl. Nr. L 2024/1788 vom 15.7.2024 umfasst.

Zu Z 2 und 4:

Hier wird die Ministeriumsbezeichnung aktualisiert.

Zu Z 3:

Außerdem soll zur Verfahrensbeschleunigung eine klare Frist für Untersuchungen der E-Control in § 5b Abs. 2 Preisgesetz eingefügt werden. Dadurch soll die Effektivität der Bestimmung gestärkt werden. Die E-Control kann unter den genannten Voraussetzungen nicht nur bei ungerechtfertigten Preiserhöhungen tätig werden, sondern auch im Fall von nicht durchgeführten Preissenkungen. Die Änderung in § 5b Abs. 2 zweiter Satz Preisgesetz dient auf Anregung des BKA-VD der Korrektur eines redaktionellen Versehens (des E-Control-Gesetzes anstelle E-Control-Gesetz).

Zu Z 5:

Die neue Anordnung entspricht den Zitierkonventionen des EU-Addendums nach Empfehlung des BKA-VD und listet die entsprechenden EU-Richtlinien auch übersichtlicher auf.

Zu Z 6:

Hier wird dem Hinweis des BKA-VD entsprochen, dass Verordnungen von Landeshauptleuten als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung wohl nicht im BGBl. zu verlautbaren sind, sondern im jeweiligen Landeskundmachungsorgan, was durch die jeweiligen Landesgesetze abgedeckt ist. Kritisiert wurde auch der zweite Satz, welcher in Abweichung der allgemeinen Regel des Inkrafttretens am Tag der Kundmachung folgenden Tag, ein früheres Inkrafttreten vorsehen würde und daher zu streichen sei. Auf Anregung des BKA-VD soll daher auch dieser Satz aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken entfallen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2025 12 09

                                     Tanja Graf                                                              Mag. (FH) Kurt Egger

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann