37 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2022 und 2023, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien (III-80 der Beilagen)

Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW‐Gesetz) sieht in § 24 vor, dass dem Nationalrat alle zwei Jahre ein Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes vorzulegen ist. Dieser Bericht hat insbesondere Angaben über die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Anwaltschaft für Gleichbehandlung, die Verfahren vor der Kommission und die sonstige Tätigkeit der Kommission zu enthalten. Vorliegender Bericht wird von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien und dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft vorgelegt.

Jeder zweite dem Nationalrat vorgelegte Bericht hat überdies Beiträge der Interessenvertretungen zu enthalten.

Der Bericht besteht aus zwei Teilen:

Teil I

beinhaltet den Tätigkeitsbericht der drei Senate der Gleichbehandlungskommission, den Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft betreffend die Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes und des GBK/GAW‐Gesetzes, Informationen über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes durch die Gerichte sowie Ausführungen zur Gleichbehandlung im EU‐Recht und die Beiträge der Interessenvertretungen.

Da gemäß § 12 Abs. 7 GBK/GAW‐Gesetz die Einzelfallprüfungsergebnisse der Senate der Gleichbehandlungskommission in anonymisierter Form in vollem Wortlaut auf der Website des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen sind, sind in diesem Bericht nur einige der von den Senaten mit einem Prüfungsergebnis abgeschlossenen Fälle im Bericht der drei Senate auszugsweise dargestellt. Die übrigen von den Senaten mit Prüfungsergebnis im Berichtszeitraum abgeschlossenen Verfahren sind mittels des in der einleitenden Darstellung zu jedem Senat enthaltenen Verweises in Tabellenform (GBK‐Zahl und Themenbereich) angeführt und auf der Homepage des Bundeskanzleramtes in anonymisierter Form im Volltext auffindbar und abrufbar.

Damit soll – neben der leichteren Lesbarkeit des Berichts ohne Verlust der wesentlichen Informationen – nicht zuletzt auch dem Gedanken der Einsparung von Papier bei den Druckexemplaren und somit dem Gedanken des Umweltschutzes sowie der Digitalisierung Rechnung getragen werden.

Die anonymisierten Prüfungsergebnisse können im Volltext unter den Senaten I bis III beim jeweiligen Senat unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ unter der im Bericht genannten GBK‐Zahl bei den dort aufgeführten Diskriminierungsgründen oder über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter der Rubrik „Judikatur“ abgerufen werden.

Teil II

beinhaltet den Bericht über die Tätigkeit und die Wahrnehmungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Dieser Berichtsteil umfasst eine Darstellung des Resümees und der wichtigsten Empfehlungen der GAW, Informationen über die Beratung und Unterstützung, Informations‐ und Bildungsarbeit sowie Öffentlichkeits‐ und Medienarbeit.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 11. März 2025 in Verhandlung genommen. Gemäß § 40 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates beschloss der Ausschuss einstimmig, Frau Mag. Karin Burger, Frau Mag. Claudia Hillebrand, Frau Mag. Karina Brugger-Kometer, Herrn Mag. Dietmar Hillbrand, Frau Mag. Sandra Konstatzky, Frau Mag. Cornelia Amon-Konrath, Frau Dr. Marija Petričević und Frau Dr. Alexandra König als Auskunftspersonen beizuziehen.

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum und den Auskunftspersonen Mag. Claudia Hillebrand und Mag. Sandra Konstatzky die Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Mario Lindner, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Mag. Meri Disoski und David Stögmüller sowie die Bundesministerin im Bundeskanzleramt Eva Maria Holzleitner, BSc und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2022 und 2023, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien (III-80 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2025 03 11

                         Mag. Verena Nussbaum                                                          Sabine Schatz

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau