370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien, do. GZ. 16 St 276/25h, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Wolfgang Gerstl gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG

 

Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 14. November 2025, do. GZ. 16 St 276/25h, eingelangt am 20. November 2025, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Wolfgang Gerstl wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 310 Abs. 1 erster und zweiter Fall StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Wolfgang Gerstl besteht.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, do. GZ. 16 St 276/25h, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Wolfgang Gerstl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Wolfgang Gerstl besteht.

Wien, 2025 12 11

                      Dr. Nikolaus Scherak, MA                                                 Mag. Selma Yildirim

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau