372 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Bildungsausschusses
über die Regierungsvorlage (368 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz und das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden
Mit vorliegendem Entwurf soll
- die Teilnahme an der Sommerschule für außerordentliche Schülerinnen und Schüler verpflichtend geregelt werden,
- die Möglichkeit einer flexiblen und schulautonomen Deutschförderung sowie erweiterte Aufstiegs-und Aufnahmeregelungen in die 1. Stufe der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler in Deutschfördermaßnahmen geschaffen werden,
- die Semestrierung der Lehrpläne an Schulen, an denen die Bestimmungen über die semestrierten Oberstufe anzuwenden sind, künftig (ausgenommen Berufstätigenformen) schulautonom erfolgen,
- die Zuständigkeit für die Festlegung von Ersatzprüfungsterminen für abschließende Prüfungen normiert werden, wenn deren Durchführung wegen zwingender Gründe nicht möglich oder unzumutbar ist,
- der Bundesminister für Bildung ermächtigt werden, Veranstaltungen für schulbezogen zu erklären sowie
- eine klare Regelung für die Schulpraxis im Rahmen der Lehrerausbildung getroffen werden.
Sommerschule und Deutschförderung
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die im schulpflichtigen Alter die deutsche Sprache (Unterrichtssprache gemäß § 16 Schulunterrichtsgesetz – SchUG, BGBl. Nr. 472/1986) nicht oder nicht ausreichend beherrschen, ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Schuljahr 2024/25 hatten österreichweit rund 48.000 Schülerinnen und Schüler in Pflichtschulen einen außerordentlichen Status und erhielten Deutschförderung in einer Deutschförderklasse oder einem Deutschförderkurs; das stellt das österreichische Bildungssystem vor große Herausforderungen. Die bisherigen Instrumente der Sprach- bzw. Deutschförderung sollen daher weiterentwickelt und ausgebaut werden, um den jungen Menschen möglichst rasch eine Eingliederung in die „Regel“-Klassen und eine zügige Fortsetzung der Schullaufbahn zu ermöglichen.
Die Sommerschule soll intensiv für die Sprachförderung in Deutsch eingesetzt und die Teilnahme an derselben für außerordentliche Schülerinnen und Schüler verpflichtend werden, um diese zusätzlich in der unterrichtsfreien Zeit auf das kommende Schuljahr vorzubereiten und einen kontinuierlichen Spracherwerb sicherzustellen.
Weiterentwicklung der Deutschförderung
Parallel dazu soll die Weiterentwicklung des Deutschfördermodells den Schulen mehr Schulautonomie und Flexibilität ermöglichen. Als Ergänzung zum bereits etablierten Standardmodell der Deutschförderklassen und Deutschförderkurse sollen Schulen die Deutschförderung flexibler an die jeweiligen standortspezifischen Bedarfe und pädagogischen Herausforderungen anpassen können. Es soll sichergestellt werden, dass unterschiedliche Rahmenbedingungen an den Schulen – etwa im Hinblick auf Ressourcen, Personalstruktur, Zusammensetzung der Schülerschaft und regionale Besonderheiten – noch gezielter und wirksamer berücksichtigt werden. Gleichzeitig bleibt die formalrechtliche Zuordnung von Schülerinnen und Schülern zur Deutschförderklasse bzw. zum Deutschförderkurs nach Maßgabe der Feststellung der Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß den §§ 4 Abs. 2a oder 18 Abs. 14 und 15 des Schulunterrichtsgesetzes bei schulautonomer Umsetzung bestehen. Auch der Rechtsanspruch der Schülerinnen und Schüler auf eine angemessene sprachliche Förderung (je nach festgestelltem Förderbedarf im gesetzlich bzw. lehrplanmäßig vorgesehenen Ausmaß) bleibt als zentrales Element weiterhin gewährleistet.
Voraussetzung für die schulautonome Umsetzung ist das Vorliegen eines Sprachförderkonzepts, das unter Berücksichtigung definierter Qualitätskriterien von der Schulleitung in Absprache mit den beteiligten Lehrpersonen konzipiert wird und der zuständigen Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Zur Entlastung der Schulen ist geplant, dass der Bundesminister für Bildung eine standardisierte Vorlage für die Erstellung eines Sprachförderkonzepts zur Verfügung stellt.
Für Schülerinnen und Schüler des Deutschförderkurses soll, insbesondere zur Vermeidung von Schullaufbahnverlusten, der Wechsel von der Volksschule in die Mittelschule erleichtert werden. Ob ein solcher für die jeweilige Schülerin bzw. den jeweiligen Schüler förderlich wäre, soll am Ende des zweiten Semesters (Sommersemester) durch die Schulkonferenz der Volksschule festgestellt werden.
Schulautonome Semestrierung der Lehrpläne
Lehrpläne sollen künftig, mit Ausnahme jener für die Berufstätigenformen, ohne Semestrierung erlassen werden. Schulen, an denen die semestrierte Oberstufe geführt wird, können selbst eine Semestrierung der zur Anwendung gelangenden Lehrpläne ab der 10. Schulstufe vornehmen. Hierfür soll die Zustimmung durch die zuständige Schulbehörde erforderlich sein.
Abschließende Prüfungen (Ersatzprüfungstermine)
In der Vergangenheit wurde die Durchführung der abschließenden Prüfung immer wieder durch unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse (zB das Hochwasser in weiten Teilen Niederösterreichs im Herbst 2024) vor besondere organisatorische Herausforderungen gestellt. Im Sinne eines vorausschauenden Risikomanagements sowie der Rechtssicherheit ist es daher erforderlich, die Zuständigkeit für die Festlegung von Ersatzprüfungsterminen für derartige Fälle festzulegen. Es soll die zuständige Schulbehörde ermächtigt werden, möglichst zeitnahe Ersatzprüfungstermine zu verordnen.
Schulbezogene Veranstaltungen
Die bisherige Regelung sieht vor, dass eine Veranstaltung nur auf Schulebene oder, wenn mehr als eine Schule betroffen ist, durch die zuständige Schulbehörde zu einer schulbezogenen Veranstaltung erklärt werden kann. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung ist es sachlich geboten und zweckmäßig, dass Veranstaltungen, welche bundesweit oder zumindest bundesländerübergreifend stattfinden („Känguru-Wettbewerb“, bestimmte sportliche Turniere, „Chemie-Olympiade“ etc.) für alle teilnehmenden Schulen einheitlich durch den Bundesminister für Bildung als schulbezogene Veranstaltung erklärt werden können.
Regelungen für die Schulpraxis
Im Zuge der Lehrerausbildung haben Studierende Praktika an Schulen zu absolvieren, in denen sie ua. die Unterrichtsarbeit beobachten und reflektieren, erste begleitende Lehrerfahrungen sammeln und den Schulalltag kennenlernen können. Dabei soll ihnen auch die Gelegenheit gegeben werden, Einsicht in schulische Aufzeichnungen und Dokumentationen, zB die Klassenbücher, zu erhalten oder an Lehrerkonferenzen bzw. an Gesprächen mit Erziehungsberechtigten teilzunehmen. Die für Beamte geltenden Verschwiegenheitspflichten finden gemäß § 62 Abs. 3 Hochschulgesetz 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006, dabei auch auf die Studierenden Anwendung.
Der Bildungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. Jänner 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Martina von Künsberg Sarre die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Sigrid Maurer, BA, Wendelin Mölzer, Paul Stich und Nico Marchetti sowie der Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bildungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (368 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Mag. Martina von Künsberg Sarre Hermann Brückl, MA
Berichterstattung Obmann