374 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 61/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Asylanten

Die Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Jahr 2015 steht im kollektiven Gedächtnis unserer Gesellschaft für Kontrollverlust und Gesetzlosigkeit. Illegal strömten zehntausende Migranten in unser Land, die bis dahin unvorstellbare Anzahl von 88.340 Asylanträgen wurde gestellt[1]. Es gab keinerlei Grenzschutz, die damalige rot-schwarze Regierung sah der Invasion in unsere Heimat tatenlos zu oder begrüßte diese sogar, wie etwa die damalige Innenministerin Johanna Mikl-Leitner am Wiener Westbahnhof.

Am meisten Asylanträge stellten im Jahr 2015 Afghanen (25.563), gefolgt von Syrern (24.547)[2]. Also eben Vertreter jener Nationalitäten, welche seitdem in der Kriminalitätsstatistik stark überrepräsentiert sind und ungeheuerliche Gewaltverbrechen, von Gruppenvergewaltigungen bis hin zu Terroranschlägen, gegen die heimische Bevölkerung begehen.

Entscheidend ist nun, dass nach der momentan geltenden Gesetzeslage, all jenen Migranten, welche 2015 den Status des Asylberechtigten zuerkannt bekommen haben, im Jahr 2025 – also nach zehnjährigem Aufenthalt – die österreichische Staats-bürgerschaft verliehen werden kann.[3]

Es handelt sich hierbei um einen Systemfehler per se, da Asyl Schutz auf Zeit bedeutet und keine Grundlage für den Erwerb der Staatsbürgerschaft bilden kann. Nur weil jemand illegal nach Österreich kommt und es über Jahre verabsäumt wird, einen gewährten Schutztitel zu überprüfen, darf sich aus diesem Sachverhalt niemals die Verleihung eines so hohen Gutes wie der österreichischen Staatsbürgerschaft ableiten. Diese sollte Fremden vielmehr nur in gut begründeten Fällen gewährt werden, ein Automatismus und insbesondere die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Asylberechtigte sind jedoch abzustellen.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 20. März 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gernot Darmann die Abgeordneten
MMst. Mag. (FH) Maria Neumann, Dr. Alma Zadić, LL.M. und MMag. Dr. Michael Schilchegger. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt und vom Ausschuss für innere Angelegenheiten in seiner Sitzung am 18. September 2025 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Reinhold Maier und Christian Oxonitsch. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 15. Jänner 2026 hat der Ausschuss für innere Angelegenheiten den gegenständlichen Entschließungsantrag abermals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Mag. Wolfgang Gerstl und MMag. Dr. Michael Schilchegger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2026 01 15

                          Mag. Wolfgang Gerstl                                                         Mag. Ernst Gödl

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/2024/Asylstatistik_Dezember_2024.pdf, S. 1

[2] https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/Jahresstatistiken/Asyl_Jahresstatistik_2015.pdf, S. 6

[3] § 11a Abs. 7 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985