378 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Familie und Jugend
über den Antrag 660/A(E) der Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Bernhard Herzog, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung allfälliger gesetzlicher Lücken im Kinderschutz
Die Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Bernhard Herzog, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Dezember 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Kinder und Jugendliche verfügen über eine große Lernfähigkeit und Neugier, die unterstützt und gefördert werden müssen. Gerade diese Offenheit führt aber manchmal dazu, dass sie in Situationen geraten, deren Hintergründe oder Absichten sie noch nicht vollständig erfassen können und eine Gefahr darstellen. Ihr natürlicher Wunsch nach Zugehörigkeit und Gemeinschaft machen Kinder und Jugendliche empfänglich für Versprechen, Anerkennung oder scheinbare Freundschaft und öffnen ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen Missbrauchspotenzial. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade das Internet viele Möglichkeiten bietet, um Identität und Absicht zu verschleiern und führen beispielsweise über Social Grooming zu neuen Gefahren. Umso wichtiger ist ein starker Kinderschutz, der Kinder stärkt, begleitet und ihnen Werkzeuge für einen sicheren Umgang mit ihrer Umwelt gibt.
In den vergangenen Jahren konnten immer wieder wichtige politische Errungenschaften für das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen erzielt werden. Zugleich erfordert eine sich ständig verändernde Welt, dass sich auch die Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche laufend weiterentwickeln. Sei es off- oder online, in der Familie, in der Schule oder in der Freizeit: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale staatliche Aufgabe, die gesamtgesellschaftlich betrachtet werden muss. Sie kann nur erfüllt werden, wenn Bund, Länder, Gemeinden und auch die Zivilgesellschaft zusammen mit Bildungseinrichtungen und Medien an einem Strang ziehen. Die Bundesregierung hat sich deshalb im Rahmen ihres Regierungsprogramms 2025-2029 ‚Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.‘ darauf verständigt, gemeinsam mit Fachexpertinnen und Fachexperten von Kinderschutzorganisationen notwendige Verbesserungen zu identifizieren und umzusetzen.“
Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Jänner 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc die Abgeordneten Ricarda Berger, Süleyman Zorba, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, Elisabeth Feichtinger, BEd BEd und Christian Oxonitsch sowie die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Bauer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Johanna Jachs.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Bernhard Herzog, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2026 01 15
Ing. Klaus Lindinger, BSc Mag. Johanna Jachs
Berichterstattung Obfrau