Entschließung
betreffend Prüfung allfälliger gesetzlicher Lücken im Kinderschutz
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie sowie die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, gemeinsam mit Kinderschutzorganisationen beginnend mit dem 1. Halbjahr 2026 allfällige gesetzliche Lücken beim Kinderschutz – sei es im digitalen oder im analogen Leben – zu identifizieren und diese in weiterer Folge so rasch wie möglich im Rahmen der budgetären Möglichkeiten zu beseitigen, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Unterstützung von Vereinen und Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten, bei der Erstellung von qualitativ-hochwertigen Kinderschutzkonzepten mit dem Ziel einer zeitnahen flächendeckenden Umsetzung, beispielsweise durch Workshop-Angebote zur Erstellung von Schutzkonzepten.
- Flächendeckende Kinderschutzworkshops in Kindergärten und Schulen inklusive Ressourcenausstattung.
- Kinderschutz in den Ausbildungen der Berufsgruppen, die mit und in Kinderschutzteams arbeiten, integrieren, stärker verankern und entsprechende inhaltliche Schwerpunkte weiterentwickeln, beispielsweise durch die Erarbeitung von zusätzlichen Kinderschutzinhalten für Berufsgruppen, die mit und in Kinderschutzteams arbeiten wie durch die Kooperation mit Ausbildungsstätten zur Erarbeitung von Erweiterungscurricula.
- Prüfung der Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Verankerung des Kinderschutzes auf Bundesebene beginnend mit dem 1. Quartal 2026.
- Ausbau der Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch.
- Evaluierung der Regeln zum Tätigkeitsverbot im Sinne eines verbesserten Kinderschutzes.
- Ausbau der Präventionsarbeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen.
- Verbesserte Begleitung der Opfer in therapeutischer und finanzieller Hinsicht.