381 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (366 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz 2019, das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, das Pensionskassengesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Pfandbriefgesetz, das PRIIP-Vollzugsgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden (Finanzmarktsammelgesetz), hat der Finanzausschuss am 20. Jänner 2026 auf Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer und MMag. Markus Hofer mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Nationalbankgesetz 1984 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„I. Allgemeiner Teil:

Durch eine Änderung des Nationalbankgesetzes (NBG) erfolgt eine gesetzliche Anpassung, die einschlägige Änderungen des Bankwesengesetzes (BWG) und des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) betreffend die Erörterung von Auswirkungen auf die Realwirtschaft durch die Vornahme bzw. Nichtvornahme von makroprudenziellen Maßnahmen thematisch ergänzen soll.

 

II. Besonderer Teil:

Zu § 44c Abs. 1 Z 3:

Durch die Ergänzung soll legistisch noch stärker verdeutlicht werden, dass im Rahmen der Prüfung, ob sich ein systemisches Risiko aufbaut oder dieses sich verändert, auch negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu berücksichtigen sind.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Barbara Kolm, Mag. Christoph Pramhofer sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Kai Jan Krainer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2026 01 20

                                Kai Jan Krainer                                                         Andreas Ottenschläger

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann