Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert wird:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Nationalbankgesetz 1984 – NBG, BGBl Nr. 50/1984, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. yyy/202Y, wird wie folgt geändert:
In § 44c Abs. 1 Z 3 wird folgende Wortfolge angefügt:
„wobei sie dabei insbesondere das Risiko einer Störung im Finanzsystem insgesamt oder von Teilen des Finanzsystems, die schwerwiegende negative Auswirkungen im Finanzsystem und in der Realwirtschaft nach sich ziehen kann, zu berücksichtigen hat;“