389 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2023 und 2024 - Reihe Einkommen 2025/1 (III-241 der Beilagen)
Der RH ist gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG verpflichtet, bei Unternehmen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr
• die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen
• sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen
von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten. Die durchschnittlichen Einkommen der genannten Personenkreise sind hiebei für jedes Unternehmen und jede Einrichtung gesondert auszuweisen.
Nach § 14a RHG sind „ferner zusätzliche Leistungen für Pensionen, die ehemaligen Angehörigen dieses Personenkreises zukommen oder künftig noch zukommen sollen, für die beiden jeweils vorangegangenen Jahre, jedoch nach Jahreswerten getrennt, zu erheben“.
Die im Bericht ausgewiesenen Einkommensdaten stammen von den Meldungen der Unternehmen und Einrichtungen. Der RH plausibilisierte die Meldungen, überprüfte sie aber nicht nach den Prüfmaßstäben einer Gebarungsüberprüfung.
Bei der Erhebung und Berichterstattung gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG und § 14a RHG handelt es sich um eine Darlegung durchschnittlicher Einkommen bestimmter Personengruppen, die im jeweiligen Berichtsjahr von den namentlich angeführten Rechtsträgern Bezüge erhielten. Die angeführten Durchschnittswerte können daher auch Zahlungen an ausgeschiedene Personen beinhalten. Dies betriff etwa den Wechsel von Organwalterinnen und Organwaltern innerhalb eines Jahres oder Personen, die schon vor dem Berichtsjahr ausgeschieden sind, aber im Berichtsjahr noch Zahlungen erhielten. Somit sind auch bei sehr kleinen Berichtsgruppen unmittelbare Rückschlüsse auf persönliche Einkommensdaten nicht geboten.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 8. Sitzung am 27. Jänner 2026 in Verhandlung genommen. Die Berichterstattung erfolgte durch den Abgeordneten Christoph Zarits.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Süleyman Zorba, MMag. Markus Hofer, Michael Fürtbauer, Franz Hörl, Mag. Karin Greiner, Mag. Markus Koza, Mag. Paul Hammerl, MA und Bernhard Herzog sowie die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem
Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2023 und 2024 - Reihe Einkommen 2025/1 (III‑241 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.
Wien, 2026 01 27
Christoph Zarits Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
Berichterstattung Obmann