392 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 690/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung von Stabilität und Partnerschaft in einer aktiven, österreichischen Außenpolitik

Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Jänner 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die globale Lage ist von einer neuen Dichte an Krisen und Konflikten geprägt: anhaltende Kriege, zunehmende Fragilität, Klimaerhitzungsfolgen, geopolitische Verwerfungen, demografische Veränderungen und der Rückbau internationaler Engagements. Die Frage nach Stabilität ist damit keine sektorale, sondern eine zentrale ordnungspolitische Frage internationaler Politik. Globale Stabilität ist kein Zustand, sondern das Ergebnis politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Gestaltung. Sie entsteht dort, wo Menschen in Sicherheit leben, Zugang zu grundlegender Versorgung haben, ihre Rechte wahrnehmen können und reale Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben in Würde besitzen.

Österreich hat in den vergangenen Jahren wichtige Schritte gesetzt, indem es Investitionen in nachhaltige Entwicklung, stabilitätsorientierte Außenpolitik und Humanitäre Hilfe stärker in den Mittelpunkt gerückt hat. Globale Stabilitätspolitik zielt nicht auf ein neues Politikfeld, sondern auf einen übergeordneten Bezugsrahmen, an dem sich internationales Handeln insgesamt orientiert:

-       Außenpolitik, Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe

-       Außenwirtschafts-, Handels- und Investitionspolitik

-       Energie-, Rohstoff- und Klimapolitik

-       Sicherheits- und Friedenspolitik

-       Globale Nachhaltigkeits- und Menschenrechtspolitik

Entwicklungszusammenarbeit, Humanitäre Hilfe und Friedensförderung sind dabei keine optionale Ergänzung, sondern konstitutive Elemente dieses Rahmens – sie können Instabilität vorbeugen, Resilienz stärken und gesellschaftliche Belastungsgrenzen abfedern. Allein werden sie jeweils globale Fragilität jedoch nicht bewältigen können.

Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe sind zentrale Pfeiler einer vorausschauenden österreichischen Außenpolitik, da sie Stabilität und Sicherheit in einer Welt fördern, die derzeit stark von globaler Unsicherheit geprägt ist.

Konkret schützt Humanitäre Hilfe Leben und Würde in akuten Krisen und bewahrt zivilen Raum – strikt bedarfsorientiert und prinzipiengeleitet. Entwicklungszusammenarbeit adressiert strukturelle Ursachen von Armut, Ungleichheit und Fragilität und wirkt präventiv stabilisierend. Zivile Konfliktbearbeitung und Friedensförderung tragen zur Deeskalation, zum Vertrauensaufbau und zu tragfähigen politischen Arrangements bei.

Aufgrund der Auswirkungen, die auch Österreich treffen, leisten sie damit auch einen konkreten Beitrag zu Sicherheit und Wohlstand in Österreich.

Dies spiegelt sich in einer Politik wider, die gezielt in Menschen, Strukturen und Partnerschaften investiert – mit Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe als zentrale Instrumente. Sie wirkt vorbeugend, ist kosteneffizient, lindert Not, bekämpft Ursachen von Instabilität wie Armut oder Perspektivlosigkeit und eröffnet Chancen für eigenständige wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Auf Grundlagen des Völkerrechts und multilateraler Zusammenarbeit stärkt Österreich zudem die Grundlagen für eine regelbasierte internationale Ordnung und schützt damit seine eigenen Interessen als kleines, exportorientiertes Land.

Der Österreichische Nationalrat bekennt sich dabei zu den im EZA-Gesetz festgelegten Zielen gemäß § 1 Abs. 3: der Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern, der Sicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit sowie der Erhaltung der Umwelt und dem Schutz natürlicher Ressourcen als Basis nachhaltiger Entwicklung. Es ist essenziell, dass Österreich die Verbindung von globaler Verantwortung mit der Wahrung österreichischer Interessen bewusst herstellt.

Österreich wird schon jetzt als verlässlicher Partner mit viel Know-how und langjähriger Erfahrung in entwicklungspolitischen Fragen wahrgenommen. Die Menschen in Österreich und in den Partnerländern profitieren in zentralen Handlungsfeldern von Entwicklungszusammenarbeit, unter anderem im Bereich der Sicherheit, der Wirtschaft, der Eindämmung von Migration durch Bekämpfung von Fluchtursachen sowie im Klimabereich.

Politik für Stabilität, Linderung von humanitären Krisensituationen sowie zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Zielländern, mit Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe als ihre Werkzeuge, bleibt daher entscheidend, um unsere eigene Sicherheit zu stärken, wirtschaftliche Chancen zu erweitern und unsere Partnerschaften in Europa und der Welt glaubwürdig zu gestalten. Umso wichtiger ist es, diesen eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen und das bisherige außenpolitische Engagement im Sinne von Stabilität und Partnerschaft zu vertiefen.

Eine innovationsbereite Entwicklungspolitik trägt den Neuerungen und Umbrüchen unserer Zeit Rechnung. Es bedarf einer systematischen Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten von KI-Systemen und Open-Data-Anwendungen zur Konfliktbeilegung und zur Sicherung des Friedens.

Eine innovative österreichische Entwicklungspolitik ist in der Lage, unter Vorgabe größtmöglicher Effizienz und Transparenz der eingesetzten Steuermittel ihren solidarischen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Entwicklung zu leisten. So schafft sie würdige Lebensperspektiven, beseitigt Ungleichheit, wahrt österreichische Interessen im Ausland und nimmt gleichzeitig ihre Verantwortung für globale Stabilität wahr.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Februar 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler die Abgeordneten David Stögmüller, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Dr. Nikolaus Scherak, MA sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und die Ausschussobfrau Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten David Stögmüller und Mag. Meri Disoski einen Antrag gemäß § 35 Abs. 1 GOG-NR auf Einsetzung eines Unterausschusses des Außenpolitischen Ausschusses zur Vorbehandlung der Verhandlungsgegenstände im Bereich Entwicklungszusammenarbeit sowie auf Zuweisung der Anträge betreffend Förderung von Stabilität und Partnerschaft in einer aktiven, österreichischen Außenpolitik (690/A(E) und betreffend Grundlegende Reform der Entwicklungshilfe (31/A(E) eingebracht, der keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: V, S, N) fand.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2026 02 16

                             Dr. Gudrun Kugler                                                       Petra Bayr, MA MLS

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau