Entschließung
betreffend Verurteilung der durch die Islamische Republik Iran an der iranischen Bevölkerung begangenen Massaker
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht,
• gegenüber der Islamischen Republik Iran und auf europäischer und internationaler Ebene die Anwendung von Gewalt und die Ermordung von Zivilistinnen und Zivilisten wie bisher weiterhin scharf zu verurteilen und den Druck auf die Islamische Republik zu erhöhen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten der iranischen Bürgerinnen und Bürger zu achten sowie ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen;
• sich weiterhin für die Gewährung der Meinungs-, friedlichen Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in der Islamischen Republik Iran einzusetzen, sowie den Zugang der iranischen Bevölkerung auf Informationensuche,-empfang und -verbreitung einzufordern;
• weiterhin für die bedingungslose Freilassung aller willkürlich inhaftierten Demonstrierenden und politischen Gefangenen einzutreten;
• sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Islamische Republik Iran die Todesstrafe abschafft;
• den Terror der Islamischen Revolutionsgarde bilateral und im Rahmen der EU mit Nachdruck zu verurteilen;
• auf europäischer Ebene die Listung der Islamischen Revolutionsgarde auf der EU-Terrorliste zu unterstützen;
• auf EU-Ebene restriktive Maßnahmen und Sanktionen im Rahmen des EU‑Menschenrechtssanktionsregime gegen Individuen, Organisationen und Einrichtungen, die für Gräueltaten an der iranischen Bevölkerung verantwortlich sind, zu unterstützen, sowie weitere restriktive Maßnahmen und Sanktionen gegen diese Individuen, Organisationen und Einrichtungen zu prüfen für den Fall, dass der Iran seine Unterdrückung der Demonstrierenden unter Verstoß gegen seine Menschenrechtsverpflichtungen fortsetzt.