4 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP vormals 2549 der Beilagen vom 13.05.2024 (XXVII.GP)

 

Volksbegehren

„Nein zu Atomkraft-Greenwashing“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“

Die europäische Union plant Atomstrom als nachhaltige Energieform anerkennen zu wollen! Der Nationalrat muss dies durch Bundesverfassungsgesetz verhindern. Kernenergie produziert gefährlichen Abfall, der über 10.000 Jahre die nächsten Generationen beschäftigt! Tschernobyl und Fukushima waren keinesfalls die schlimmsten denkbaren Atom Katastrophen! Durch diese Regulierung will die Kern-Energie-Lobby eine längst veraltete Technologie mit staatlichen Geldern wieder zum Leben erwecken.

Begründung:

Die EU hat beschlossen, dass Atomkraft ab 2023 als „grüner Strom" klassifiziert wird. Dies bedeutet, dass Investitionen in Alternativenergien wie Wasserkraft, Sonnenkraft und Windkraft gleichgestellt werden, mit Investitionen in Atomkraft! Was harmlos klingt, hat aber konkrete Auswirkungen auf uns. Warum?

 

Die sogenannte Taxonomie-Verordnung der EU sollte Gelder in solche Wirtschaftsbereiche lenken, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der europäischen Umweltziele leisten. Das heißt, man stuft gewisser Formen der Energieerzeugung nach deren Nachhaltigkeit ein. Was gut erdacht wurde, ist mit der Einstufung von Atomkraft als nachhaltig, vollkommen falsch umgesetzt.

 

Dies nutzt vor allem denjenigen, die in der heutigen Zeit auf den AUSBAU!! von Atomkraft setzen. Länder wie Frankreich oder Schweden setzen bewusst auf den Ausbau der Atomkraft. Um Atomkraftwerke zu bauen, benötigt man massive Startinvestition. Dieses Geld ist wesentlich einfacher zu bekommen, wenn Atomkraft als grüne Energie angesehen wird.

 

Es könnte der Fall eintreten, dass ein Atomkraftwerk in Frankreich viel eher an Geldmittel kommt, als ein Solar-, oder Windpark in Österreich. Zu den größten Gewinnern gehört wieder mal ein Großkonzern: die EDF (Electricite de France) - der größte Atomkraftwerksbetreiber Europas.

 

Greenpeace und andere Umweltverbände klagen gegen das GREENWASHING der Atomkraft. Doch es ist hier Aufgabe der Regierung, diesen Fehler in Brüssel wieder auszubessern.


 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Eduard Egger

1. Stellvertreter(in)

Andreas Palli

2. Stellvertreter(in)

Mag. pharm. Rene Günther Moser

3. Stellvertreter(in)

Silke Nicole Schieg

4. Stellvertreter(in)

Johannes Neubauer

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 8. April 2024 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2024-0.237.433

Volksbegehren „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 8. April 2024 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.368

3.419

1,47

Kärnten

431.574

6.159

1,43

Niederösterreich

1.293.159

25.689

1,99

Oberösterreich

1.095.742

21.400

1,95

Salzburg

390.510

6.273

1,61

Steiermark

950.030

13.830

1,46

Tirol

538.765

6.133

1,14

Vorarlberg

275.154

3.402

1,24

Wien

1.125.885

19.650

1,75

Österreich

6.334.187

105.955

1,67

 

Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                     AL Mag. Gregor Wenda, MBA


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.368

3.419

1,47 %

2.535

884

Kärnten

431.574

6.159

1,43 %

4.505

1.654

Niederösterreich

1.293.159

25.689

1,99 %

20.360

5.329

Oberösterreich

1.095.742

21.400

1,95 %

15.664

5.736

Salzburg

390.510

6.273

1,61 %

4.864

1.409

Steiermark

950.030

13.830

1,46 %

11.107

2.723

Tirol

538.765

6.133

1,14 %

4.907

1.226

Vorarlberg

275.154

3.402

1,24 %

2.745

657

Wien

1.125.885

19.650

1,75 %

16.221

3.429

Österreich

6.334.187

105.955

1,67 %

82.908

23.047