40 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Umsetzungsbericht 2023/2024 mit der Gesamtevaluierung der nationalen Strategie gegen Antisemitismus, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-102 der Beilagen)
Unter österreichischem Vorsitz verabschiedete der Rat der Europäischen Union (EU) am 6. Dezember 2018 einstimmig die „Erklärung des Rates zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Entwicklung eines gemeinsamen Sicherheitskonzepts für einen besseren Schutz jüdischer Gemeinschaften und Einrichtungen in Europa“.[1] Diese fordert alle EU-Mitgliedstaaten dazu auf, eine ganzheitliche Strategie zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus anzunehmen und umzusetzen.
Mit der am 21. Jänner 2021 präsentierten Nationalen Strategie gegen Antisemitismus (NAS) hat Österreich als erster EU-Mitgliedstaat eine ganzheitliche Strategie zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus ins Leben gerufen. Damit hat Österreich eine Vorreiterrolle innerhalb der EU im Kampf gegen Antisemitismus eingenommen.
Die unter Einbindung zahlreicher Ministerien, der IRG und verschiedenster Institutionen erarbeitete Strategie hat das Ziel, den Fortbestand von jüdischem Leben in Österreich langfristig abzusichern, Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen zu bekämpfen und ein Bewusstsein in der Zivilgesellschaft für die Erkennung von alltäglichem Antisemitismus zu schaffen sowie jüdisches Leben aktiv zu fördern. Dafür umfasst die NAS 38 konkrete Maßnahmen in den Bereichen (Aus-)Bildung und Forschung, Sicherheit, Strafverfolgung, Integration, Dokumentation und Zivilgesellschaft.
Die erfolgreiche Bekämpfung von Antisemitismus erfordert eine laufende Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen und bestehende Herausforderungen. Als „lebendes“ Dokument wurde die NAS daher im Laufe der Jahre um drei weitere Maßnahmen ergänzt, weshalb sich die NAS inzwischen aus insgesamt 41 Maßnahmen zusammensetzt. Am 18. März 2024 wurde darüber hinaus das Maßnahmenpaket Antisemitismus Online (MAO) präsentiert, das eine Ergänzung der NAS für den digitalen Bereich darstellt und die fortlaufende Bekämpfung von Antisemitismus im Internet durch weitere konkrete Maßnahmen absichert und verstärkt.
Der vorliegende Evaluierungsbericht wurde von der u. a. für die operative Koordinierung der Strategieumsetzung eigens geschaffenen Abteilung IV/12 „Förderung Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe und Antisemitismusbekämpfung“ (vormals: „Stabstelle Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe“) der Sektion IV des Bundeskanzleramtes (BKA) auf der Grundlage von Beiträgen verschiedener Ressorts (BKA, BMBWF, BMEIA, BMI, BMJ, BMKÖS, BMLV und Parlamentsdirektion) erstellt und bietet einen umfassenden Überblick über die Implementierung der NAS. Der Bericht umfasst eine Gesamtevaluierung der Strategie und, aufgeteilt auf die sechs Bereiche der NAS, den aktuellen Stand der Umsetzung bis August 2024 sowie eine zusammenfassende Darstellung der Meilensteine, Fortschritte und Entwicklungen seit deren Einführung im Jänner 2021. Darüber hinaus werden im Rahmen der NAS geförderte Projekte exemplarisch beleuchtet.
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 13. März 2025 in Verhandlung genommen.
Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Karoline Edtstadler die Abgeordneten Sabine Schatz, Dr. Stephanie Krisper, Mag. Lukas Hammer, Mag. Harald Stefan, Irene Eisenhut, Mag. Wolfgang Gerstl und Mag. Gernot Darmann sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M..
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Umsetzungsbericht 2023/2024 mit der Gesamtevaluierung der nationalen Strategie gegen Antisemitismus, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-102 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2025 03 13
Mag. (FH) Kurt Egger Mag. Muna Duzdar
Berichterstattung Obfrau