402 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 677/A(E) der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Atomkraftwerk Paks II stoppen

Die Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Jänner 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im September 2025 hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass die Genehmigung der Beihilfen durch die Europäische Kommission für das ungarische Atomkraftwerk Paks II gegen EU-Recht verstößt[1]. Die Republik Österreich hatte die Klage gegen den Ausbau des Atomkraftwerks 2018 beim Europäischen Gericht eingereicht und nach einer ersten Abweisung 2023 ein Rechtsmittel eingelegt.

2017 hatte die Europäische Kommission staatliche Beihilfen in Höhe von 12,5 Milliarden Euro für den Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks um zwei Reaktoren genehmigt. 10 Milliarden Euro davon stammen aus einem Darlehen, das Russland Ungarn im Rahmen eines zwischenstaatlichen Abkommens gewährt und 2,5 Milliarden Euro kommen vom ungarischen Staat. Die Vergabe des Projekts erfolgte direkt an den russischen Staatskonzern Rosatom – ohne das vorgeschriebene EU-weite Ausschreibungsverfahren.

Trotz des EuGH-Urteils von 2025 fährt Ungarn aktuell mit dem Bau der Atomreaktoren fort. Nach Vorarbeiten am Gelände hat die ungarische Atombehörde den Bau der Reaktoren Anfang November 2025 offiziell genehmigt[2]. Bis 2030 soll der Bau abgeschlossen sein[3].

Die Beihilfen stehen klar im Widerspruch zum Beihilfenrecht der Europäischen Union. Zudem ist es unzulässig, dass ein Projekt dieser Größenordnung ohne förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden kann und der Auftrag direkt an den russischen Staatskonzern Rosatom ging. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine macht deutlich, wie gefährlich es ist, wenn sich EU-Staaten bei der Energieversorgung abhängig von Russland machen. Der Einfluss von Russland auf die Energieversorgung in Ungarn steigt durch die Beteiligung am AKW Paks II an.

Das EuGH-Urteil war für Österreich ein wichtiger Erfolg. Doch nun muss sich die österreichische Bundesregierung weiterhin dafür einsetzen, dass die EU-Kommission die Entscheidung des EuGH schnellstmöglich umsetzt und die Genehmigung der Förderungen zurücknimmt. Die Atomkraftpläne von Viktor Orbán sind eine Sicherheitsgefahr und blockieren den Weg in eine nachhaltige Energiezukunft.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Februar 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Leonore Gewessler, BA die Abgeordneten
Carina Reiter, Michael Bernhard, Julia Elisabeth Herr, Thomas Spalt und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Lukas Hammer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: V, S, N).

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Carina Reiter, Julia Elisabeth Herr, Michael Bernhard, Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Atomkraftwerk Paks II eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Am 23. November 2015 hat die Europäische Kommission (EK) eine eingehende beihilferechtliche Untersuchung der Pläne Ungarns eingeleitet. Österreich hat am 10. Februar 2016 eine Stellungnahme im Rahmen des beihilferechtlichen Prüfungsverfahrens der Europäischen Kommission abgegeben und diese in ihren Bedenken unterstützt. Trotz ihrer anfänglichen Bedenken ist die Europäische Kommission allerdings zur Auffassung gelangt, dass eine genehmigungsfähige Beihilfe vorliegt. Gegen diesen Beschluss hat Österreich am 22. Februar 2018 eine Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 263 AEUV eingebracht.

Die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens für die Errichtung von Paks II wurde unterlassen.

Im Februar 2019 wurde das Verfahren beim Gericht der Union bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren zu Hinkley Point C ausgesetzt, danach wieder aufgenommen. Die von Österreich beantragte mündliche Verhandlung fand im März 2022 statt. Am 30. November 2022 erfolgte die Urteilsverkündung, die österreichische Nichtigkeitsklage wurde abgewiesen. Österreich hat im Februar 2023 ein Rechtsmittel eingelegt. Die im Rechtsmittelverfahren von Österreich beantragte mündliche Verhandlung fand im November 2024 statt.

Am 11. September 2025 hat der EuGH der Klage Österreichs stattgegeben und das Urteil aufgehoben, somit den Beschluss der EK zur Genehmigung der Beihilfe für nichtig erklärt. Der EuGH hat klargestellt, dass die Europäische Kommission auch die Vereinbarkeit mit dem EU-Vergaberecht hätte prüfen müssen. Das Urteil sendet ein starkes Signal für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und fairen Wettbewerb in der EU. Die Europäische Kommission wird nun mehr ersucht, die Beihilfe neu zu bewerten.

Trotz des EuGH-Urteils von 2025 fährt Ungarn aktuell mit dem Bau der Atomreaktoren fort.“

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 677/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2026 02 19

                          Martina Diesner-Wais                                                     Mag. Lukas Hammer

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/affair?searchTerm=C-59%2F23+P&lang=DE

[2] https://ceenergynews.com/nuclear/partial-permit-hungary-paks-ii/

[3] https://www.world-nuclear-news.org/articles/pakstwo-equipment-supply-approved-rosatom-says