408 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 665/A(E) der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kulturelles Erbe deutschsprachiger Minderheiten im Ausland bewahren und fördern

Die Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Dezember 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die in verschiedenen europäischen Staaten lebenden deutschen Volksgruppen – wie etwa die Sudetendeutschen, Gottscheer, Siebenbürger Sachsen, Südtiroler oder Banater Schwaben – sind ein bedeutender Teil der historischen und kulturellen Vielfalt der deutschen Sprach- und Kulturgemeinschaft. Trotz unterschiedlicher historischer Entwicklungen haben diese Gemeinschaften ihre Sprache, ihre Feste, ihr Brauchtum und ihre Identität über Generationen hinweg bewahrt und weitergegeben.

Für viele dieser deutschen Minderheiten bilden ihre kulturellen Feste, Traditionen und Gemeinschaftsveranstaltungen den Mittelpunkt von Identität und Zusammenhalt. Sie sind weit mehr als Ausdruck kulturellen Lebens – sie sichern das Fortbestehen der Gemeinschaften selbst, indem sie Sprache, Brauchtum und Zugehörigkeitsgefühl an die nächste Generation weitergeben. Wo diese Feste und Bräuche bedroht oder behindert werden, droht langfristig auch der Verlust von Identität, Geschichte und kultureller Kontinuität. Die Bewahrung und aktive Förderung dieser kulturellen Ausdrucksformen ist daher entscheidend für das Überleben deutscher Minderheiten in den Ländern, in denen sie heute leben.

In zahlreichen Regionen sehen sich deutsche Minderheiten jedoch mit großen Herausforderungen konfrontiert. Kulturelle Vereine und Initiativen kämpfen vielerorts mit unzureichender finanzieller Unterstützung, rechtlichen Hürden oder gesellschaftlicher Diskriminierung. Insbesondere in Teilen Südosteuropas und auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens sind kulturelle Ausdrucksformen deutscher Minderheiten – von Tanz und Musik über Theater bis hin zu traditionellen Festen und Umzügen – oft nur eingeschränkt oder unter schwierigen Bedingungen möglich.

In Slowenien etwa bleibt die deutschsprachige Gemeinschaft – darunter die Nachkommen der Gottscheer und Untersteirer – bis heute ohne offiziellen Minderheiten-status. Der verfassungsrechtliche Schutz beschränkt sich auf die ungarische und italienische Volksgruppe, sodass die deutschen Gemeinschaften keinerlei Anspruch auf muttersprachlichen Unterricht oder staatliche Kulturförderung haben.[1] Diese strukturelle Benachteiligung erschwert die Durchführung kultureller Veranstaltungen, Sprachprojekte und Feste erheblich und gefährdet langfristig das Fortbestehen der deutschsprachigen Minderheit.

Trotz der kulturpolitischen Bedeutung dieser Gemeinschaften und ihrer Beiträge zur Bewahrung eines gemeinsamen Kulturerbes finden sich im österreichischen Kulturbudget – insbesondere in der Sektion ‚Internationaler Kulturaustausch‘ – keinerlei spezifische Förderpositionen für Kulturinitiativen deutscher Minderheiten im Ausland. Das jährliche Budget dieser Sektion beträgt rund 9,5 Millionen Euro, womit weltweite Austausch‑ und Kooperationsprogramme finanziert werden.[2] Während zahlreiche internationale Kunstprojekte und zeitgenössische Kulturvorhaben in aller Welt unterstützt werden, bleiben traditionelle Kulturinitiativen deutscher Volksgruppen vollständig unberücksichtigt. Diese Förderlücke steht im Widerspruch zu Österreichs historischer und kultureller Verantwortung gegenüber den Nachfahren jener Gemeinschaften, die über Jahrhunderte eng mit dem österreichischen Kultur‑ und Sprachraum verbunden waren. Eine stärkere Einbindung solcher Kulturinitiativen in die Auslandskulturpolitik und entsprechende Förderprogramme wäre daher nicht nur folgerichtig, sondern auch ein sichtbares Zeichen des Respekts gegenüber dem gemeinsamen kulturellen Erbe. Dieses reichhaltige kulturelle Erbe verbindet Generationen und macht die Vielfalt des deutschsprachigen Kulturraums sichtbar und lebendig.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der
Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA die Abgeordneten
Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA, Mag. Lukas Hammer und Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Wendelin Mölzer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2026 02 24

                 Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA                                               Wendelin Mölzer

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] https://www.diepresse.com/4722875/verlassen-und-vergessen-untersteirer-gottscheer (aufgerufen am 15.12.2025)

[2] https://www.bmwkms.gv.at/themen/aktuell/kunst-kultur-bericht-2024.html (aufgerufen am 15.12.2025)