409 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Kulturausschusses
über den Antrag 234/A(E) der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Masterplan Musikstandort Österreich
Die Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. April 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Eine jüngst im Auftrag des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft (FAMA), des Verbandes der österreichischen Musikwirtschaft (ifpi) sowie von AKM/austromechana erstellte Studie ‚Wertschöpfung der Musikwirtschaft in Österreich‘ bringt die enorme Bedeutung dieser Branche für Österreich zum Ausdruck, wie nachfolgender auszugs-weise zitierter Aussendung entnommen werden kann:
‚Die Musikwirtschaft, ein unsichtbarer Riese
Eine neue, umfassende Studie macht deutlich: Die österreichische Musikwirtschaft ist gemessen an der Wertschöpfung mit 7,5 Milliarden Euro die drittstärkste Branche, erwirtschaftet 2,8 Prozent des BIP, und jede:r Musikschaffende generiert 16 weitere Jobs – doch der starke Wirtschaftsmotor ist bisher weit unterschätzt. Mehr Investitionen in den Musikbereich würden die gesamte Wirtschaft stärken.
Die neue Studie ‚Wertschöpfung der Musikwirtschaft in Österreich 2024‘ zeigt auf, dass an der heimischen Musikwirtschaft direkt und indirekt rund 117.000 Arbeitsplätze hängen – das sind so viele Jobs wie im gesamten Maschinenbau und deutlich mehr als im IT- oder im Finanzsektor. Sie erzeugt fiskalische Effekte in der Höhe von 4,35 Milliarden Euro und damit rund 2,8 Prozent des österreichischen BIP.‘[1]
Die genannte Studie vom 14. Mai 2024 kommt unter anderem zu folgenden Ergebnissen:
‚1 Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick
Als Querschnittsbranche, die wirtschaftliche Effekte in vielen unterschiedlichen Branchen auslöst, ist die Musikwirtschaft in Österreich ein ‚heimlicher Riese‘:
- 97.000 direkt durch Aktivitäten der Musikwirtschaft beschäftigte Personen, 117.000 unter Berücksichtigung induzierter Effekte (Effekte, die sich durch Ausgaben ergeben, die durch im Sektor erzielte Einkommen und Gewinne angeregt/ermöglicht werden).
- 4,8 Mrd. € direkte Bruttowertschöpfung (= volkswirtschaftlicher Mehrwert der Musikwirtschaft im Sinne des Werts ihrer Leistungen abzüglich der Vorleistungen), mit induzierten Effekten 7,5 Mrd. €.
- 4,4 Mrd. € Gesamtsteuereffekte für den Staat durch die Musikwirtschaft.
Das sind höhere Beträge als in einer früheren Studie für Österreich ermittelt. Neben einem möglichen Wachstum der Musikwirtschaft in den vergangenen ca. zehn Jahren spielt dabei vor allem eine Rolle, dass erstmals systematisch in verschiedensten Branchen nach dem ‚Fußabdruck‘ der Musik gesucht wurde. Trotzdem ist die Berechnung konservativ: In wesentlichen Bereichen, wie etwa im Tourismus, ist mit noch höherer Wertschöpfung durch Musik zu rechnen.
Die Musikwirtschaft in Österreich hat auch immer noch Potential:
Weltweit besteht ein hoher Bedarf an Musik in verschiedensten Kanälen und Verwendungsformen – durch weiterhin hohen Musikkonsum, aber z.B. auch durch Veränderung der sozialen Medien in Richtung audiovisueller Inhalte oder den Trend zur Gamification.
Dieses Potential kann die österreichische Musikwirtschaft nur heben, wenn gezielt an drei ‚Hebeln‘ gearbeitet wird:
- Durch Verbesserung der Standortbedingungen die ‚Breite der Spitze‘ der Kreativen vergrößern, also mehr professionellen Musiker*innen das auskömmliche Arbeiten in Österreich ermöglichen. Dafür ist eine Verbesserung der Ausbildung essentiell: Der Musiker*innen selbst, die auch für eine sich wandelnde Nachfrage nach Musik fit gemacht werden müssen, aber auch ihres Umfelds (Management etc.). Ebenso ist zu überlegen, wie die Produktionsbedingungen (auch finanziell) verbessert werden können.
- Mehr Wertschöpfung in Österreich halten, etwa durch mehr Aufmerksamkeit für österreichische Musik in allen Kanälen. Ziel: Eine Erhöhung des Anteils heimischer Musik in Medien und bei Festivals etc. Veranstalter von Live-Events lösen mit ihren Veranstaltungen beträchtliche Folgeeffekte aus. Hier sind Maßnahmen zur Stärkung der Strukturen im Livebereich bis hin auch in den technischen Bereich zu überlegen.
- Exportchancen für Leistungen der Musikwirtschaft verbessern:
Insbesondere geht es hier darum, den investitionsintensiven Export der Musik für eine eigenkapitalschwache Musikwirtschaft zu ermöglichen. Am Ende ist die Kapazität des österreichischen Marktes begrenzt, insbesondere mit Deutschland liegt einer der größten Musikmärkte der Welt vor der ‚Haustür‘. Ihn systematisch zu bearbeiten, übersteigt allerdings die finanziellen Möglichkeiten vieler Künstler*innen. Ebenso attraktiv ist der Export über den deutschsprachigen Raum hinaus. Dies gilt insbesondere für ‚Nischen‘ (z.B. Musik für Games etc.). Ein nicht zu vernachlässigender Teil der Exporte der Musikwirtschaft ist das Erfolgsmodell der Ausbildung ausländischer Studierender für Musik in Österreich. Dieses gilt es, zu erhalten und auszubauen, auch mit dem Ziel, dass Musiker*innen nach ihrer Ausbildung weiterhin in Österreich ihren Arbeitsschwerpunkt haben und mit dieser Internationalisierung Exportchancen zusätzlich erhöht werden.‘[2]
Die Autoren der Studie bzw. die Vertreter der Musikwirtschaft sehen aufgrund dieser Ergebnisse unter anderem die Politik bzw. den Gesetzgeber gefordert:
‚Wir müssen endlich damit beginnen, Musik in ihrer Gesamtheit zu erfassen und damit nicht nur als Unterhaltungsfaktor, sondern auch als wichtigen Wertschöpfungs- und Beschäftigungsmotor der heimischen Wirtschaft zu verstehen‘, fordert Econmove-Geschäftsführerin Anna Kleissner. Hannes Tschürtz, der Obmann der Berufsgruppe Label, geht noch einen Schritt weiter: ‚Es ist höchste Zeit für einen Masterplan Musikstandort Österreich! Einen solchen zu erstellen, sehen wir jetzt als unsere nächste Aufgabe.‘ Um darüber mit der Regierung verhandeln zu können, wünscht sich Franz Medwenitsch eine zentrale Ansprechperson, die auf Regierungsebene für die Kreativwirtschaft, also die Querschnittsmaterie zwischen Kultur und Wirtschaft, zuständig sei.‘[3]“
Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Thomas Spalt die Abgeordneten Mag. Antonio Della Rossa, Laurenz Pöttinger und Christoph Steiner sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport MMag. Michaela Schmidt und der Ausschussobmann Abgeordneter Wendelin Mölzer. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.
Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen
Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 24. Februar 2026
erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die
Abgeordneten Thomas Spalt, Ines Holzegger, Mag. Antonio
Della Rossa, MMag. Dr. Agnes Totter, BEd,
Mag. Werner Kogler, Mag. Katrin Auer und Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher
sowie der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Andreas Babler, MSc und der Ausschussobmann Abgeordneter Wendelin Mölzer.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag der Abgeordneten
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung
der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 02 24
Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher Wendelin Mölzer
Berichterstattung Obmann
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240514_OTS0106/die-musikwirtschaft-ein-unsichtbarer-riese
[2] https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/film-musikwirtschaft/studie-musikwirtschaft-handout.pdf
[3] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240514_OTS0106/die-musikwirtschaft-ein-unsichtbarer-riese