416 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (405 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Mit der Einführung der Funktion des mittleren Managements an allgemeinbildenden Pflichtschulen und Praxisschulen soll einerseits ein breit aufgestelltes, effizientes Leitungsteam an großen Schulstandorten zur Unterstützung der Schulleitung ausgehend von den Aufgaben des Schulleitungsprofils geschaffen werden, sowie die Schulleitungen an kleinen Schulen durch zusätzliche Zeitressourcen für pädagogisch-administrative Aufgaben unterstützt und entlastet werden. Andererseits ist die Funktion des mittleren Managements als unterstützende und entlastende Maßnahme auch für das gesamte Kollegium konzipiert und nicht als Etablierung einer zusätzlichen Führungsebene. Durch die gezielte Übernahme pädagogisch-administrativer Aufgaben sollen Lehrpersonen im Schulalltag spürbar entlastet werden und sich stärker auf ihre Unterrichtstätigkeit und sonstige lehramtliche Pflichten konzentrieren können. So kann beispielsweise die zentrale Organisation von schulischen Veranstaltungen, die Koordination von Arbeitsgruppen zur Qualitätsentwicklung oder die Aufbereitung von Informationen für das Kollegium durch das mittlere Management erfolgen. Gleichzeitig wird dadurch die Schulleitung im operativen Tagesgeschäft unterstützt.

Die verfügbaren Ressourcen sollen dabei nach Größe der Schule gestaffelt sein, um dem unterschiedlichen Koordinations- und Verwaltungsaufwand, der an größeren Schulstandorten bzw. Schulclustern entsteht, Rechnung zu tragen. Es werden für die Abgeltung dieser Funktion Einrechnungsstunden vorgesehen. Die mit der Funktion verbundene Abgeltung dient ausschließlich dem Ausgleich eines klar definierten zusätzlichen Arbeitsaufwands und ist funktional begründet, ohne hierarchische Wirkung. Die Funktion mittleres Management soll die Schulautonomie weiter stärken. Die Auswahl der betrauten Lehrpersonen, deren Aufgaben und Kompetenzen, sowie die Abgeltung dieser Tätigkeit durch eine Verminderung der Unterrichtsverpflichtung obliegt allein der Entscheidung der Schulleitung. Das mittlere Management soll aufgrund der bestehenden Budgetlage über zwei Schuljahre ausgerollt werden. An Schulen mit mindestens fünfzehn Klassen soll die Funktion mit Schuljahr 2026/27 eingeführt werden und die Ressourcen, die für die pädagogisch-administrative Fachkraft vorgesehen sind, sollen für das mittlere Management verwendet werden, sowie zusätzliche Mittel vorgesehen werden. An Schulen mit weniger als fünfzehn Klassen besteht die pädagogisch-administrative Fachkraft mit den entsprechenden Einrechnungsstunden weiterhin und soll erst mit dem Schuljahr 2027/28 durch die Einführung des mittleren Managements auch an diesen Schulen ersetzt werden.

Für die zusätzliche Unterstützung der Schulleitungen an allgemeinbildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sollen zusätzliche Ressourcen für die Administratorinnen und Administratoren zur Verfügung gestellt werden. Die Aufhebung der bisher bestehenden Deckelung und die Einführung eines Sockels soll zu einer Besserstellung von großen und kleineren Schulen führen. Des Weiteren soll die Betrauung von mehreren Lehrpersonen mit der Administration ab einer gewissen Schulgröße die Möglichkeit zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes an der Schule in Richtung eines Managementteams bieten.

Die Schulleitung konnte bisher eine Lehrperson mit der Administration nur betrauen, wenn die Schule eine gewisse Größe hatte und keine Abteilungsvorstehung vorgesehen war. Zukünftig sollen auch kleinere Schulen mit weniger als acht Klassen, die keine Abteilungsvorstehung haben, die Möglichkeit erhalten, eine Administratorin oder einen Administrator einzusetzen. Für größere Schulen soll die bisher bestehende Deckelung der Ressourcen aufgehoben werden, um dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der an größeren Schulstandorten entsteht, Rechnung zu tragen. Für die Abgeltung dieser zusätzlichen Tätigkeiten sollen Einrechnungsstunden vorgesehen sein. Lehrpersonen, die mit der Vertretung der Schulleitung betraut sind, sollen eine Dienstzulage erhalten.

Durch die Erweiterung des Administrationsmodells soll die Schulautonomie weiter verstärkt werden. Die zur Verfügung gestellten Einrechnungsstunden sollen daher zukünftig ab einer gewissen Schulgröße von der Schulleitung auf bis zu vier Lehrpersonen aufgeteilt werden. Eine Lehrperson soll dabei in jedem Fall sowohl die Vertretung der Schulleitung als auch verwaltungsmäßige Unterstützungsaufgaben übernehmen. Auf maximal drei weitere Lehrpersonen können zusätzliche Verwaltungsaufgaben verteilt werden.

Zur Stärkung der Schulautonomie und Flexibilisierung der Personalressourcen an Berufsschulen soll der Schulleitung mit der vorliegenden Gesetzesänderung die Möglichkeit eröffnet werden zusätzlich zur Stellvertretung weitere Landeslehrpersonen mit Verwaltungsaufgaben zu betrauen. Eine Landeslehrperson soll dabei in jedem Fall weiterhin als Stellvertretung der Schulleitung bestellt werden. Abhängig von der Größe der Berufsschule soll die Schulleitung zusätzlich maximal drei Landeslehrpersonen mit der verwaltungsmäßigen Unterstützung betrauen können. Hierfür soll es der Schulleitung freigestellt sein, die zur Verfügung gestellten Zeitressourcen frei auf die betrauten Landeslehrpersonen zu verteilen.

 

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage erstmals in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Martina von Künsberg Sarre die Abgeordnete Sigrid Maurer, BA.

Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Verfassungsausschuss bei der Debatte einstimmig eine Ausschussbegutachtung. Die eingelangten Stellungnahmen wurden auf der Homepage des Parlaments veröffentlicht.

Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. März 2026 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Mag. Martina von Künsberg Sarre, Sigrid Maurer, BA, Mag. Romana Deckenbacher und Werner Herbert sowie der Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA. und der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M..

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (405 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2026 03 12

              Mag. Martina von Künsberg Sarre                                          Mag. Muna Duzdar

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau