423 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag 302/A(E) der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend wirtschaftlicher Erfolg durch Frauen in Leitungspositionen – unverzügliche Umsetzung der Women on Boards Richtlinie
Die Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Mai 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Ein höherer Frauenanteil in Leitungsorganen wirkt sich signifikant positiv auf die Rentabilität, die Marktleistung und das Wachstum größerer Unternehmen aus. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie der Nationalbank (OeNB) vom 20.5.2025.[1] Konkret wird als Studienergebnis festgehalten:
Ein höherer Frauenanteil (Female Board Rate, FBR) hat eine signifikante und positive Auswirkung auf die Rentabilität des Unternehmens, gemessen an der Eigenkapitalrendite und der Gesamtkapitalrendite. Darüber hinaus verringert ein höherer Anteil weiblicher Direktorinnen das Unternehmensrisiko, verbessert die Marktleistung der Unternehmen und steigert das nachhaltige Wachstum von Unternehmen erheblich, wie die Studie belegt. Diese positiven Effekte haben auch aus makroökonomischer Sicht messbare Auswirkungen.
Wörtlich wird ausgeführt (Übersetzung aus dem Englischen): ‚Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unsere Ergebnisse eindeutig den ‚Business Case‘ für geschlechtergemischte Vorstände bestätigen. Unsere kontrafaktische Analyse hat gezeigt, dass ein Mindestanteil von 50 % an Frauen in Verwaltungsräten zu erheblichen Verbesserungen bei fast allen von uns ermittelten Leistungskennzahlen geführt hätte. Ein höherer Anteil an weiblichen Verwaltungsratsmitgliedern ist daher nicht nur unter ethischen oder sozialen Gesichtspunkten wünschenswert, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht von Vorteil.‘
Soweit die eindeutige wirtschaftliche Analyse der Österreichischen Nationalbank, die sich auch mit zahlreichen weiteren Studienergebnissen deckt. So hat auch die von der türkis-grünen Regierung in Auftrag gegebene Studie Economica 2021 die positiven Effekte von Frauen in Führungspositionen auf Unternehmen und den Wirtschaftsstandort in klaren Zahlen belegt.[2]
Dessen ungeachtet zeigt sich vor allem in Vorständen, dass wir von einem 50%igen Frauenanteil Lichtjahre entfernt sind.
Das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G) regelt seit 1. Jänner 2018 eine verpflichtende Geschlechterquote von 30 % für Aufsichtsräte sämtlicher börsennotierter Unternehmen sowie zusätzlich für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Basierend auf diesem Gesetz stieg der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der quotenerfassten börsennotierten Unternehmen mit Stand Jänner 2025 auf 38%.
Außerhalb der verpflichtenden Quote sieht es freilich anders aus: Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Top 200 Unternehmen liegt erst bei 27,7 %. Noch viel evidenter ist die ‚gläserne Decke‘ für Frauen aber auf Vorstandsebene: In den Vorständen von österreichischen börsenotierten Unternehmen gibt es einen Frauenanteil von gerade mal 12,8 %. In den umsatzstärksten 200 Unternehmen Österreichs sind im Jänner 2025 nur 13,8 % aller Vorstandspositionen mit Frauen besetzt gewesen.
Diese Zahlen stehen in diametralem Widerspruch zu den Erkenntnissen zu ökonomischen Vorteilen einer höheren Frauenquote in Leitungsorganen und lassen sich somit mit wirtschaftlichen und rationalen Argumenten nicht erklären.
Aus diesem Grund hat Justizministerin a.D. Alma Zadić im Februar 2025 für die Umsetzung der Women on Boards Richtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2022/2381) im Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz (7/ME)[3] eine Regelung vorgeschlagen nach der
- die Geschlechterquote für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen auf 40 Prozent steigen soll und
- in Vorständen börsennotierter Unternehmen, die aus zumindest drei Personen bestehen, mindestens eine Person des unterrepräsentierten Geschlechts vertreten sein soll.
Dieser Entwurf liegt nunmehr seit Monaten vor, die Umsetzungsfrist für die Women on Boards Richtlinie ist längst abgelaufen, von einer Umsetzung ist nichts zu hören. Im Regierungsprogramm ist lediglich zu lesen: ‚Vollständige und zügige Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2381 zu Frauen in Aufsichtsräten‘. Bislang liegt zu dieser Umsetzung nichts vor, wobei sich aus der Formulierung im Regierungsprogramm aber schon ganz offenkundig ergibt, dass man sich wieder nur auf Gleichstellungs-Annäherungen im Aufsichtsrat beschränken will. Sämtliche Ambitionen, Frauen nicht nur in Aufsichtsräten, sondern auch in Vorständen zu etablieren – wie es auch die Women on Boards Richtlinie intendiert – sollen offenbar wieder begraben werden.
Mit wirtschaftlichen Zahlen und Fakten ist das nicht erklärbar und es widerspricht auch der Ankündigungspolitik der Frauenministerin, die medienwirksam erklärt hat: ‚Wir holen uns die Quote zurück. Gerade in Zeiten, in denen man geopolitisch merkt, dass die Männer ihre Reihen schließen und aktiv in die Rechte von Frauen eingreifen, muss man noch stärker auf genau solche Maßnahmen pochen.‘[4]
Angesichts der klaren Evidenz ist es nicht hinzunehmen, ambitionierte Förderung von Frauen und Gleichstellung mutlos zurückzufahren.“
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen
Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am
25. November 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer
der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M. die
Abgeordneten Bettina Zopf und
Henrike Brandstötter. Anschließend wurden die Verhandlungen
vertagt.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen
Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. März 2026 erneut in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten
Dr. Markus Tschank, Sabine Schatz, Dr. Elisabeth Götze,
Mag. Johanna Jachs, Dr. Alma Zadić, LL.M. und Henrike Brandstötter
sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, dagegen: F, V, S, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Henrike Brandstötter gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 03 17
Henrike Brandstötter Mag. Klaus Fürlinger
Berichterstattung Obmann
[1] https://www.oenb.at/Presse/oenb-blog/2025/2025-05-20-mehr-frauen-im-aufsichtsrat-mehr-erfolg-fuer-
unternehmen-.html
[2] https://www.bmfwf.gv.at/dam/jcr:04f6b1c5-eb3a-40b6-89e4-987cbe86791a/economica_2021_frauen_in_
fuehrungspositionen.pdf
[3] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/7
[4] https://www.woman.at/gesellschaft/eva-maria-holzleitner-wir-holen-uns-die-quote-zurueck