424 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Bericht der Bundesregierung betreffend Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen (III-291 der Beilagen)
Gewalt gegen Frauen ist ein tief verwurzeltes gesellschaftliches Problem, das in unterschiedlichen Erscheinungsformen auftritt. Jährlich werden zahlreiche Frauen in Österreich Opfer von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt – oft durch ihnen nahestehende Personen. Die erschütternde Zahl an Femiziden macht das Ausmaß der Problematik deutlich sichtbar, bildet jedoch lediglich die Spitze des Eisbergs der Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen ab.
Gewalt gegen Frauen stellt eine massive Menschenrechtsverletzung dar und betrifft Frauen und Mädchen weltweit – unabhängig von Alter, Herkunft, sozialem Status, Religion oder Bildungsgrad.
Maßnahmenkatalog der Bundesregierung
Die gesamte Bundesregierung bekennt sich klar zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen. Der vorliegende Nationale Aktionsplan stellt einen Maßnahmenkatalog dar, den die Bundesregierung bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode konsequent umsetzen wird. Er dient als zentrale Handlungsgrundlage für eine umfassende und langfristig wirkende Strategie, die sowohl die Prävention und Unterstützung Betroffener stärkt als auch effektive Maßnahmen zum Schutz vor weiterer Gewalt fördert. Ein besonderer Fokus liegt auf der Prävention, indem bestehende ungleiche Machtstrukturen aktiv bekämpft, gezielte Maßnahmen bereits im Kindes- und Jugendalter implementiert werden und besonders vulnerable Gruppen berücksichtigt werden.
Zentrale Handlungsgrundlagen bilden die Istanbul-Konvention – Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt –, die Österreich 2011 unterzeichnet hat, sowie die Empfehlungen des unabhängigen GREVIO-Expert:innenkomitees. Die Istanbul-Konvention fordert einen ganzheitlichen, koordinierten und institutionalisierten Ansatz, um Gewalt nachhaltig zu bekämpfen. Die Istanbul-Konvention zeigt auf, dass geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen eng mit ungleichen Machtverhältnissen zwischen Männern und Frauen zusammenhängen kann. Weitere zentrale Grundlagen des Nationalen Aktionsplans sind die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Empfehlungen des Rechnungshofes sowie das Regierungsprogramm.
Dabei spielt Integration eine zentrale Rolle: Neue Mitbürgerinnen und Mitbürger sollen frühzeitig über die in unserem Land geltenden Werte der Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und des respektvollen Zusammenlebens informiert und in diese eingebunden werden. Sprachförderung, Aufklärungsprogramme und kulturelle Orientierungskurse können dazu beitragen, Gewalt vorzubeugen und das Bewusstsein für die Unantastbarkeit der körperlichen und seelischen Integrität von Frauen zu stärken.
Darüber hinaus müssen staatliche Institutionen, Beratungsstellen und Sicherheitsbehörden eng zusammenarbeiten, um Betroffenen niedrigschwellige Hilfe zu bieten und Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen. So entsteht ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl Schutz für alle Frauen gewährleistet als auch Integration fördert.
Partizipativer Erarbeitungsprozess
Die Bundesregierung hat den Nationalen Aktionsplan in enger Zusammenarbeit aller Ressorts und unter breiter Einbindung von Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft entwickelt – einschließlich Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen, der Wissenschaft sowie den Bundesländern. In insgesamt acht thematischen Arbeitsgruppen und mehreren Unterarbeitsgruppen haben mehr als 250 Fachexpertinnen und Fachexperten umfangreiche Maßnahmen erarbeitet:
• AG Gewaltfrei vom Kindesalter bis zur Hochschule (Leitung: Bildungs-, Wissenschafts- und Familienressort)
• AG Gewaltfreies Arbeiten und wirtschaftliche Unabhängigkeit (Leitung: Arbeitsressort, Wirtschaftsressort)
• AG Gewaltfreie Welt – im privaten und im öffentlichen Raum (Leitung: Justizressort, Familienressort)
• AG Gewaltfreie Teilhabe – digital und medial (Leitung: Justizressort und Medienressort)
• AG Gewaltfrei in Kunst, Kultur und Sport (Leitung: Sportressort, Kunst und Kultur)
• AG Gewaltfrei durch Prävention (Leitung: Innenressort)
• AG Gewaltfrei durch Früherkennung im Gesundheitswesen und körperliche Selbstbestimmung (Leitung: Gesundheitsressort)
• AG Gewaltfrei durch Berücksichtigung besonderer Vulnerabilität (Leitung: Frauenressort)
Die Maßnahmenvorschläge wurden anschließend in einer politischen Steuerungsgruppe, die alle Ressorts umfasste, finalisiert. Durch dieses partizipative Vorgehen stellt die Bundesregierung sicher, dass die Maßnahmen die Herausforderungen der Praxis gezielt adressieren, wirksam sind und auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt sind.
Vorlage des Nationalen Aktionsplans
Der nunmehr vorgelegte Nationale Aktionsplan basiert auf einem breiten Schulterschluss der gesamten Regierung, Gewalt gegen Frauen und Mädchen als strukturelles Problem umfassend zu bekämpfen. Die Bundesregierung wird die darin festgelegten Maßnahmen bis 2029 konsequent umsetzen. Darüber hinaus anerkennt der Nationale Aktionsplan, dass bestimmte Gruppen – wie etwa Frauen mit Migrationsbiografie, Frauen mit Behinderung oder ältere Frauen – Mehrfachdiskriminierungen ausgesetzt und besonders gefährdet sein können sowie in vielen Fällen spezifische Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen benötigen. Der Aktionsplan zeigt sowohl bestehende Strukturen auf, verbessert diese und setzt auch neue Impulse. Der Aufbau orientiert sich an der Gliederung der Istanbul-Konvention.
Mit dem vorgelegten Nationalen Aktionsplan setzt die Bundesregierung einen weiteren wesentlichen Schritt, um eine gewaltfreie Gesellschaft zu schaffen, in der Frauen und Mädchen in Österreich sicher, selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können.
Die Bundesministerien verpflichten sich zur Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Die budgetäre Bedeckung der Maßnahmen wird durch die jeweiligen regulär zur Verfügung stehenden Mitteln der Ressorts gewährleistet.
Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 17. März 2026 in Verhandlung genommen. Gemäß § 40 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates beschloss der Ausschuss einstimmig, Frau Mag. Sonja Aziz, Frau Elisabeth Cinatl, MSc, Frau Mag. Karin Gölly und Herrn Alexander Grohs, MSc als Auskunftspersonen beizuziehen.
Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Mario Lindner und den Auskunftspersonen Mag. Sonja Aziz, Elisabeth Cinatl, MSc, Mag. Karin Gölly und Alexander Grohs, MSc die Abgeordneten Lisa Schuch-Gubik, Tina Angela Berger, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Mag. Romana Deckenbacher, Henrike Brandstötter, Mag. Meri Disoski, David Stögmüller, Irene Eisenhut, Markus Leinfellner, Mag. Dr. Petra Oberrauner und Mag. Katrin Auer sowie die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc und die Ausschussobfrau Abgeordnete Sabine Schatz.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung betreffend Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen (III‑291 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 03 17
Mario Lindner Sabine Schatz
Berichterstattung Obfrau