425 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Antrag 695/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Sabine Schatz, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) in Österreich unterbinden“
Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Sabine Schatz, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Mit dem ‚Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2025-2029‘ beschloss die Bundesregierung einen umfangreichen Maßnahmenkatalog, der bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode umgesetzt wird. Dem Thema Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) sind dabei zahlreiche Vorhaben gewidmet.
Weibliche Genitalverstümmelung (engl: Female Genital Mutilation/Cutting, kurz FGM/C) ist eine Praktik, bei der jungen Mädchen und Frauen die äußeren Genitalien teilweise oder vollständig abgeschnitten und/oder die Sexualorgane verletzt werden. Weltweit sind über 200 Millionen Mädchen und Frauen davon betroffen, die meisten sind oder waren zum Zeitpunkt der Verstümmelung nicht älter als 15 Jahre alt. International als Menschenrechtsverletzung anerkannt, stellt diese Praxis eine ausgeprägte Form der Diskriminierung und Entmenschlichung von Frauen dar. Vor allem in Afrika und im Nahen Osten, teilweise auch in Asien und Lateinamerika ist Genitalverstümmelung eine gängige Praxis.
Die psychischen und physischen Folgen dieser Praxis sind für Betroffene fatal. Viele leiden an heftigen Schmerzen und starkem Blutverlust, Zysten, Infektion und Unfruchtbarkeit sowie an Einschränkungen des sexuellen Empfindens. Außerdem erhöht sich das Risiko für Komplikationen bei Geburten sowie die Wahrscheinlichkeit von Totgeburten.
Die UN formulierte für die Abschaffung der Genitalverstümmelung das Sustainable Development Goal 5.3, das die Eliminierung dieser Praxis bis 2030 vorsieht.
FGM/C wird nicht aus medizinischen Gründen praktiziert, sondern findet vor dem Hintergrund patriarchaler, religiöser oder traditioneller Rituale statt, und ist teilweise tief in der Gesellschaft verwurzelt. Durch Migration wird FGM/C jedoch nach Österreich importiert und trotz Verbot sind hierzulande zwischen 1.700 und 3.000 Personen davon bedroht. Von 11.000 in Österreich lebenden Mädchen und Frauen, an denen FGM/C bereits praktiziert wurde, stammt der Großteil aus Ägypten oder Somalia.
Die österreichische Regierung hat dieses Problem bereits erkannt und mit der Beauftragung einer Studie über FGM/C in Österreich einen richtigen und wichtigen Schritt gemacht. Des Weiteren ist die bundesweite Koordinierungsstelle für FGM/C positiv hervorzuheben. Die Anstrengungen dürfen jedoch nicht hier enden, sondern weitere Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Genitalverstümmelung in Österreich ein Ende zu setzen. Ein ganzheitlicher Ansatz ist nötig, um präventiv gegen FGM/C vorzugehen und Unterstützung für Betroffene bereitzustellen.“
Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. März 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler die Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Irene Eisenhut, Mag. Meri Disoski, Henrike Brandstötter, Mag. Katrin Auer, Mario Lindner, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß und Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler sowie die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc und die Ausschussobfrau Abgeordnete Sabine Schatz.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Sabine Schatz, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2026 03 17
Dr. Gudrun Kugler Sabine Schatz
Berichterstattung Obfrau