428 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (384 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird
Ab dem 2. Juli 2026 gilt die Verordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) (ABl. L 2024/3005 vom 12.12.2024) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar. Die ESG-Rating-Verordnung wurde im Rahmen der Bemühungen der Europäischen Union verabschiedet, den Übergang zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft zu unterstützen und private Kapitalflüsse in dafür notwendige Investitionen umzulenken. Die ESG-Rating-Verordnung zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit und Transparenz in Bezug auf Methoden und Ziele von ESG-Ratings zu verbessern. Anleger sollen in die Lage versetzt werden, fundierte Investitionsentscheidungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele zu treffen.
Die ESG-Rating-Verordnung regelt die Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern durch Offenlegungspflichten, insb. im Hinblick auf Bewertungsmethoden, Ausgabe, Vertrieb und Veröffentlichung von ESG-Ratings, ohne deren Verwendung zu regeln.
Die ESG-Rating-Verordnung enthält Pflichten und Befugnisse für die zuständigen nationalen Behörden. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) soll für die Überwachung der Einhaltung dieses Bundesgesetzes und für die Zwecke der Verordnung (EU) 2024/3005 als zuständige Behörde gemäß Art. 30 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/3005 benannt werden.
Um die ESG-Rating-Verordnung in Österreich wirksam anwenden zu können, wird ein nationales ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen.
Das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz – FMABG, BGBl. I Nr. 97/2001 wird im Zusammenhang mit der Vollzugsgesetzgebung zur Verordnung (EU) 2024/3005 ebenfalls geändert.
Inkrafttreten:
Das ESG-Rating-Verordnungs-Vollzugsgesetz tritt mit dem 2. Juli 2026 in Kraft.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. März 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer die Abgeordneten Mag. Arnold Schiefer, Mag. Ernst Gödl sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (384 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Mag. Christoph Pramhofer Kai Jan Krainer
Berichterstattung Obmann Stv.