433 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Verkehr und Mobilität
über den Antrag 512/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eigenverantwortung statt Bevormundung – Nein zur allgemeinen Helmpflicht für E-Scooterfahrer
Die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Oktober 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die ÖVP-SPÖ-NEOS-Bundesregierung plant, eine allgemeine Helmpflicht für Benutzer von E‑Scootern einzuführen.[1] E‑Scooter haben sich in den letzten Jahren vor allem in Städten als praktisches Verkehrsmittel für kurze Distanzen etabliert. Sie schließen Lücken im Verkehrssystem und ermöglichen eine unkomplizierte, flexible und alltagstaugliche Fortbewegung ganz im Sinne von Mikromobilität. Eine starre allgemeine Helmpflicht würde die Inanspruchnahme dieses Angebots jedoch massiv einschränken und seinen eigentlichen Zweck konterkarieren.
Für erwachsene Bürger ist eine allgemeine Helmpflicht nicht zu rechtfertigen. Mündige Bürger müssen selbst entscheiden können, ob sie beim Fahren eines E‑Scooters einen Helm tragen oder nicht. Der Staat darf nicht jede persönliche Entscheidung durch zusätzliche Verbote und Vorschriften regeln, auch wenn das offenbar nicht dem staatspolitischen Verständnis der Austro-Ampel entspricht. Analog zur bestehenden Regelung im Fahrradverkehr könnte eine Pflicht allenfalls für Kinder (bis 12 Jahre) vorgesehen werden. Eine Einschränkung für Erwachsene wäre hingegen ein unnötiger Eingriff in Eigenverantwortung und persönliche Freiheit.
Darüber hinaus ist eine allgemeine Helmpflicht praxisuntauglich. E‑Scooter werden zumeist für spontane und kurze Fahrten genutzt. Besonders im Bereich der Leih-Scooter, die für den sofortigen Einsatz gedacht sind, würde eine Helmpflicht den Nutzen faktisch zunichtemachen, da niemand für kurzfristige Fahrten ständig einen Helm mit sich führt. Die Anbieter von Leih-Scootern haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Helmpflicht die Nutzung stark verringern und damit den Erfolg dieser Form der Mobilität erheblich schmälern würde.[2]
Auch die rechtliche Einordnung spricht gegen eine Sonderregelung. E‑Scooter sind de facto gemäß § 88b StVO Fahrrädern gleichgestellt. Während für Fahrräder keine allgemeine Helmpflicht für Erwachsene gilt, wäre eine Sonderregelung ausschließlich für E‑Scooter unverhältnismäßig und sachlich nicht begründbar. Hinzu kommt, dass viele Bürger die geplante Helmpflicht nicht als sinnvolle Schutzmaßnahme, sondern vielmehr als Versuch empfinden, durch neue Strafen zusätzliche Einnahmen für den Staat zu erzielen. Dadurch entsteht jedenfalls der Eindruck einer verdeckten Massensteuer, die das Vertrauen in eine gerechte Verkehrspolitik weiter schwächt.
Anstatt mit Überregulierung und Sanktionen auf individuelle Mobilität zu reagieren, sollte die Politik auf Information und die Förderung freiwilliger Schutzmaßnahmen setzen. Eine allgemeine Helmpflicht für Erwachsene ist weder notwendig noch zweckmäßig und würde vor allem die Alltagstauglichkeit von E‑Scootern untergraben.“
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. März 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christofer Ranzmaier die Abgeordneten Elisabeth Heiß, Dr. Elisabeth Götze, Christian Hafenecker, MA, Mst. Joachim Schnabel, Roland Baumann, Dominik Oberhofer, Andreas Haitzer und Christoph Stark sowie der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke und der Ausschussobmann Abgeordneter Wolfgang Moitzi.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dominik Oberhofer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Verkehr und Mobilität somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 03 19
Dominik Oberhofer Wolfgang Moitzi
Berichterstattung Obmann