437 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Verkehr und Mobilität
über die Regierungsvorlage (410 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das IVS-Gesetz geändert wird
Der vorliegende Gesetzesvorschlag setzt sich zum Ziel, in Umsetzung der revidierten Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern ein breites und qualitativ hochwertiges Angebot an öffentlich zugänglichen Verkehrsdaten zu schaffen. Damit will Österreich einen Beitrag zur Verwirkung des europäischen Mobilitätsdatenraumes als Teil des europäischen Datenraumes leisten, indem einheitliche Regeln für eine verkehrsträgerübergreifende Datenbereitstellung vorgegeben werden, die eine bessere, zumindest EU-weite Interoperabilität sichern; es will Innovationen im Bereich der intelligenten Verkehrssysteme anstoßen und unterstützen, indem Hürden der Datennutzung abgebaut, multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste gefördert sowie anbieterübergreifende digitale Buchungs- und Bezahldienste für Verkehrsdienstleistungen ermöglicht werden; und es will nicht zuletzt einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors leisten, indem der Umstieg auf Verkehrsmittel erleichtert wird, die mit nachhaltiger, nicht aus fossilen Quellen stammender Energie betrieben werden.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. März 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Haitzer die Abgeordneten Margreth Falkner und Dr. Elisabeth Götze sowie der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Verkehr und Mobilität somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (410 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2026 03 19
Andreas Haitzer Wolfgang Moitzi
Berichterstattung Obmann