438 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr und Mobilität

über die Regierungsvorlage (396 der Beilagen): Bundesgesetz über Notfallmaßnahmen für Bundesstraßen (Bundesstraßennotfallgesetz – BStNG)

Mit diesem Bundesgesetz soll das Bundesstraßennotfallgesetz (BStNG) erlassen werden.

In Anlehnung an das Bundes-Krisensicherheitsgesetz (B-KSG), BGBl. I Nr. 89/2023, soll primär den aktuellen globalen Entwicklungen im Bereich der Energieversorgung und den daraus resultierenden Gefahren für den Straßenverkehr am Bundesstraßennetz von der Energiemangellage bis hin zu einem Blackout Rechnung getragen werden. Zusätzlich soll es Anwendung auf Großschadensereignisse im Bereich des Bundesstraßennetzes finden.

Ziel dieses Gesetzes ist die Absicherung von Verfahren des Notfallmanagements für den Betrieb der Bundesstraße im Falle einer Energiemangellage, eines Blackouts oder eines anderen Großschadensereignisses.

Im Falle eines Blackouts steht nur das Bundesstraßennetz als einzige bundesweite Verkehrsinfrastruktur für die Versorgung und den Transport zur Verfügung, da in einem solchen Fall der reguläre Bahn- wie auch der Flugverkehr eingestellt wird. Bei den Verkehrsträgern Flugverkehr, Eisenbahn und Schifffahrt wird es voraussichtlich zu einem eingeschränkten Notbetrieb kommen.

Nach derzeitiger Rechtslage kann im Falle eines Blackouts die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen für den Betrieb eines Tunnels im Sinne des Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes (STSG), BGBl. I Nr. 54/2006, durch die Bundesstraßenverwaltung nicht gewährleistet werden. In einem solchen Fall dürfen die Tunnel im Bundesstraßennetz nur noch leergefahren und müssen anschließend gesperrt werden. Durch Erlassung einer Verordnung im Sinne des Gesetzes soll eine rechtskonforme Nutzung der Tunnel im Sinne des STSG ermöglicht werden.

 

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. März 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. (FH) Janos Juvan die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Johannes Schmuckenschlager und Dr. Elisabeth Götze sowie der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke.


 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die vorgeschlagene Änderung hat bloß klarstellenden Charakter.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Verkehr und Mobilität somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2026 03 19

                         Mag. (FH) Janos Juvan                                                        Wolfgang Moitzi

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann