440 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über den Antrag 763/A der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Kai Jan Krainer, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022) geändert wird
Die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. März 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Z 1 und 2 (§ 63 Abs. 11 und § 64):
Die weltpolitische Situation führte zu einem rasanten Anstieg der Ölpreise und in der Folge zu massiven Preissteigerungen von Treibstoffen. Damit gehen auch – soweit die Tankkundinnen und -kunden nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind – Mehreinnahmen im Bereich der Umsatzsteuer einher.
Mit Beschluss 45/9 vom 18. März 2026 nahm die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket an, mit dem sichergestellt werden soll, dass weder der Staat von außerordentlichen Einnahmen noch die Energie-unternehmen von außerordentlichen Gewinnen in dieser Krisensituation profitieren. Zudem leistet die Bundesregierung damit einen weiteren Beitrag zur Verhinderung einer höheren Inflation. Die darin vorge-sehenen Instrumente sollen zum Einsatz kommen, wenn die volkswirtschaftliche Stabilität unter anderem durch den starken Preisanstieg gefährdet ist. Durch Verordnungsermächtigungen im Preisgesetz 1992 und Mineralölsteuergesetz 2022 sollen der Bundesregierung bzw. dem Bundesminister für Finanzen vorübergehend die Möglichkeit eingeräumt werden, bei volkswirtschaftlichen Verwerfungen bzw. dem Vorliegen einer Krise Betriebsmargen entlang der Wertschöpfungskette zu begrenzen bzw. die Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer durch preisdämpfende Steuersenkungen auszugleichen. Ziel der Bundesregierung ist es, dass die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für beide Mechanismen bis spätestens 1. April 2026 in Kraft treten sollen und automatisch nach dem 31.12.2026 außer Kraft treten.
Umgesetzt werden sollen die preisdämpfenden Steuersenkungen im Wege einer Absenkung der Mineralöl-steuersätze. Die Entlastung soll dabei direkt proportional erfolgen und budgetneutral sein. Auf Basis einer Verordnungsermächtigung im neu aufgenommenen § 64 soll der Bundesminister für Finanzen die Mehreinnahmen an Umsatzsteuer ermitteln und im Verordnungsweg jeweils für ein Kalendermonat die ermäßigten Steuersätze für die gängigsten Treibstoffe (Benzin und Dieselöl) veröffentlichen.
Als Stichtag (Referenzzeitpunkt) für die Preisvergleiche soll der Bundesminister für Finanzen auf den 27. Februar 2026 (Beginn des Irankrieges) abstellen und sich auf Werte stützen, die im Weekly Oil Bulletin (https://energy.ec.europa.eu/data-and-analysis/weekly-oil-bulletin_en) von der Europäischen Kommission auf der Website der Generaldirektion Energie, Klimawandel, Umwelt veröffentlicht werden. Da für den Referenzzeitpunkt kein eigener Wert veröffentlich wurde, ist auf die Werte des letzten davorliegenden Veröffentlichungszeitpunktes (23. Februar 2026) Bezug zu nehmen.“
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat
den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 24. März 2026
in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich, im Anschluss an die
Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Kai Jan Krainer,
die Abgeordneten
Laurenz Pöttinger, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Arnold
Schiefer, Alois Schroll,
MMag. Markus Hofer, Barbara Teiber, MA, Michael Fürtbauer,
Mag. Lukas Hammer,
Mag. Paul Hammerl, MA, Dr. Barbara Kolm und Mag. Dr. Jakob Schwarz,
BA sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Dr.
Wolfgang Hattmannsdorfer, der Bundesminister für Finanzen Dr.
Markus Marterbauer und die Ausschussobfrau Abgeordnete
Tanja Graf.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2026 03 24
Kai Jan Krainer Tanja Graf
Berichterstattung Obfrau