442 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über den Antrag 761/A(E) der Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freigabe der strategischen Energiereserven zur Preissenkung für Endkunden samt verpflichtender Wiedereinspeicherung durch den Lieferanten
Die Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. März 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Strategische Energiereserven stellen ein wesentliches Instrument der staatlichen Vorsorge zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit dar. Sie dienen dazu, in außergewöhnlichen Krisensituationen, etwa bei gravierenden Störungen internationaler Lieferketten, geopolitischen Konflikten oder massiven Markt-verwerfungen, die kontinuierliche Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Energie sicherzustellen. Aus energiewirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Sicht sind derartige Reserven daher nicht als gewöhnliche Handelsware zu betrachten, sondern als strategische Infrastruktur mit klar definiertem Zweck der Krisenvorsorge.
Vor dem Hintergrund aktuell angespannter Energiemärkte wurde von der Bundesregierung in Aussicht gestellt, Teile dieser strategischen Energiereserven, temporär dem Markt zur Verfügung zu stellen, um preisdämpfende Effekte zu erzielen. Grundsätzlich kann die zeitlich begrenzte Bereitstellung zusätzlicher Energiemengen unter bestimmten Voraussetzungen geeignet sein, in angespannten Marktsituationen stabilisierend auf Preisentwicklungen zu wirken. Insbesondere kurzfristige Spotmärkte reagieren sensibel auf Veränderungen im verfügbaren Angebot. Zusätzliche Mengen können daher grundsätzlich einen preisdämpfenden Effekt entfalten.
Allerdings besteht bei einer bloßen Veräußerung strategischer Reserven die erhebliche Gefahr, dass der gewünschte wirtschaftliche Effekt nicht bei den Endverbrauchern ankommt. Ohne entsprechende regulatorische oder vertragliche Mechanismen kann nicht sichergestellt werden, dass ein durch zusätzliche Mengen verursachter Preisrückgang tatsächlich an Haushalte und Unternehmen weitergegeben wird. Gleichzeitig würde ein Verkauf strategischer Reserven zu einem dauerhaften Abbau dieser sicherheitspolitisch relevanten Bestände führen, wodurch die langfristige Versorgungssicherheit geschwächt werden könnte.
Aus energiewirtschaftlicher Perspektive erscheint daher ein Modell sachgerecht, das einerseits marktwirtschaftliche Mechanismen nutzt, andererseits jedoch den Bestand der strategischen Reserven langfristig sichert. Anstelle eines endgültigen Verkaufs der Reservemengen soll daher geprüft werden, strategische Energiemengen zeitlich befristet an Marktteilnehmer zu überlassen, die ihre Energie aktuell zu Spotmarktpreisen beschaffen, etwa Betreiber von Tankstellen oder andere kurzfristig beschaffende Energieversorgungsunternehmen.
In einem solchen Modell würden Unternehmen vorübergehend auf Energiemengen aus der strategischen Reserve zugreifen können, wobei sie sich gleichzeitig vertraglich verpflichten, eine identische Energiemenge zu einem später festgelegten Zeitpunkt wieder in die strategische Reserve zurückzuführen. Dadurch würde der physische Bestand der strategischen Reserve langfristig vollständig erhalten bleiben, während gleichzeitig kurzfristig zusätzliche Mengen dem Markt zur Verfügung gestellt werden könnten.
Energiewirtschaftlich basiert dieses Modell auf der Nutzung von Terminmarkt-instrumenten zur Preisabsicherung. Unternehmen, die temporär Energiemengen aus der strategischen Reserve beziehen, müssten sich bereits zum Zeitpunkt der Entnahme gegen den zukünftigen Rückkauf der entsprechenden Energiemengen absichern, etwa über Futures- oder Forward-Kontrakte am Terminmarkt. Dadurch orientiert sich der effektive Beschaffungspreis nicht am aktuellen, häufig stark volatilen Spotmarktpreis, sondern am Terminmarktpreis für den Zeitpunkt der Rückführung der Energiemengen. In Phasen außergewöhnlicher Marktanspannung kann dieser Terminmarktpreis deutlich unter dem aktuellen Spotpreis liegen, wodurch ein relevanter Beschaffungsvorteil entstehen kann.
Gleichzeitig ist aus marktwirtschaftlicher Sicht sicherzustellen, dass ein solcher Beschaffungsvorteil nicht ausschließlich bei den beteiligten Unternehmen verbleibt. Wenn staatliche strategische Reserven eingesetzt werden, muss der daraus resultierende wirtschaftliche Effekt transparent und nachvollziehbar an die Endverbraucher weitergegeben werden. Dies erfordert entsprechende Nachweis- und Transparenzpflichten hinsichtlich der Weitergabe von Beschaffungsvorteilen an Haushalte und Unternehmen.
Darüber hinaus ist bei der operativen Umsetzung eines solchen Modells auch der Einfluss auf Marktmechanismen zu berücksichtigen. Insbesondere der Zeitpunkt der Rückführung ausgeliehener Energiemengen in die strategische Reserve kann bei öffentlicher Bekanntgabe zu spekulativen Preisreaktionen an den Energiemärkten führen. Erfahrungen aus früheren Beschaffungsmaßnahmen zeigen, dass öffentlich angekündigte großvolumige Markttransaktionen erhebliche Preisbewegungen auslösen können. Um derartige spekulative Effekte zu vermeiden und zusätzliche Kosten zu verhindern, ist daher sicherzustellen, dass operative Details über Zeitpunkt und Umfang der Rückführung von Energiemengen entsprechend vertraulich behandelt werden.“
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 24. März 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA der Abgeordnete Mag. Lukas Hammer sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 03 24
Mag. Paul Hammerl, MA Tanja Graf
Berichterstattung Obfrau