452 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Tourismusausschusses

über den Antrag 768/A der Abgeordneten Christoph Steiner, Gabriel Obernosterer, Melanie Erasim, MSc, Dominik Oberhofer, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Die Abgeordneten Christoph Steiner, Gabriel Obernosterer, Melanie Erasim, MSc, Dominik Oberhofer, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 25. März 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die derzeitige Regelung des § 81 Abs. 2 Z 11 GewO 1994 ermöglicht Ausnahmen für Public-Viewing-Veranstaltungen im Zusammenhang mit großen Sportereignissen für eine Dauer von bis zu vier Wochen. In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass große internationale Sportveranstaltungen zunehmend länger dauern und umfangreicher organisiert werden.

Insbesondere bei internationalen Turnieren wie der Fußball-Weltmeisterschaft der FIFA, Europameisterschaften oder vergleichbaren Großereignissen erstrecken sich Turnierphasen, Rahmenprogramme sowie begleitende Veranstaltungen häufig über einen Zeitraum, der über vier Wochen hinausgeht. Auch zukünftige Entwicklungen im internationalen Sport lassen erwarten, dass Turniere weiter wachsen und organisatorisch ausgeweitet werden, etwa durch zusätzliche Mannschaften, verlängerte Turnierformate oder umfangreichere Fan-Programme.

Public-Viewing-Veranstaltungen stellen dabei einen wichtigen gesellschaftlichen und wir.tschaftlichen Bestandteil solcher Großereignisse dar. Sie ermöglichen es einer breiten Öffentlichkeit, sportliche Ereignisse gemeinsam zu verfolgen, stärken das Gemeinschaftsgefühl und tragen gleichzeitig zur regionalen Wertschöpfung bei, etwa für Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebe.

Die bisherige Begrenzung auf vier Wochen kann daher in der Praxis zu organisatorischen Schwierigkeiten führen, wenn Turniere länger dauern oder Vor- und Nachprogramme berücksichtigt werden müssen. Eine Ausdehnung des zulässigen Zeitraums auf sechs Wochen schafft die notwendige Flexibilität für Veranstalter und Behörden, ohne die bestehende Systematik der Gewerbeordnung wesentlich zu verändern.

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird daher die zulässige Dauer für entsprechende Public-Viewing-Veranstaltungen von vier auf sechs Wochen verlängert. Dies trägt den Entwicklungen internationaler Sportgroßveranstaltungen Rechnung und ermöglicht eine praktikable und zeitgemäße Anwendung der Bestimmung.“

 

Der Tourismusausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 9. April 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Gabriel Obernosterer die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Tourismusausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2026 04 09

                           Gabriel Obernosterer                                                         Christoph Steiner

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann