453 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Landesverteidigungsausschusses
über den Antrag 657/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung der Kontrollfähigkeit der Beschaffungs-Prüfkommission
Die Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Dezember 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„2022 wurde das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (LV-FinG) im Nationalrat beschlossen. Dieses Gesetz sieht neben der Verpflichtung, die militärischen Fähigkeiten sowie die budgetäre Situation der Landesverteidigung zu verbessern, die Errichtung einer ‚Kommission zur Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung sowie einer sparsamen und zweckmäßigen Gebarung bei Beschaffungsvorhaben‘[1] vor. Im Gesetzestext werden anschließend nur noch zwei Kriterien angeführt, wobei zu untersuchende Beschaffungsvorgänge zumindest eines der beiden erfüllen müssen. Darüberhinausgehende explizite Bestimmungen zur Tätigkeit der Beschaffungs-Prüfkommission (BPK) sind im Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz nicht zu finden.
Die Errichtung der Beschaffungs-Prüfkommission war zu begrüßen und ein richtiger Schritt, jedoch drängt sich mittlerweile legistischer Handlungsbedarf auf. Offensichtlich wurde dies im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2024 der Beschaffungs-Prüfkommission. Denn obwohl der Bericht von der Kommission selbst am 11. März 2025 beschlossen wurde[2], hielt ihn das Verteidigungsressort monatelang zurück und übermittelte ihn erst im Oktober 2025 dem Parlament – demnach mit rund 7 Monaten Verspätung.
Grund hierfür dürften kritische Kommentierungen durch die Beschaffungs-Prüfkommission zu Beschaffungsvorgängen sein. Die Kommission bemängelte u.a. etwa mediale Inszenierungen der Bundesministerin für Landesverteidigung, welche zu Einschränkungen im Vergabeverfahren führten bzw. führen:
‚Bei den Beschaffungsvorhaben Nachfolge C-130 und mFAL wurden politische Entscheidungen für ein bestimmtes System öffentlichkeitswirksam kommuniziert und, wenn auch unverbindliche, völkerrechtliche Verträge (Memoranda of Understanding – MoU) geschlossen, die in beiden Fällen faktisch zur Folge haben bzw. hatten, dass der Vergabewettbewerb ausgeschlossen und nur ein bestimmtes Produkt angeschafft werden konnte bzw. kann.‘[3]
Im Zuge der Debatte zum Jahresbericht 2024 der Beschaffungs-Prüfkommission am 27. November 2025 im Landesverteidigungsausschuss führte Verteidigungsministerin Tanner aus, dass sie gesetzlich zu keiner Berichtsvorlage verpflichtet sei und dies nur aus Gründen der Transparenz tue.[4]
Zudem wurde im Ausschuss darüber debattiert, dass die Bundesministerin für Landesverteidigung in die Auswahl der geprüften Beschaffungsvorgänge eingebunden wird. Wenngleich es auch weiterhin als legitim anzusehen ist, wenn die Ministerin die Beschaffungs-Prüfkommission um Überprüfung eines Beschaffungsvorganges ersucht, so muss es zugleich für die Mitglieder der Kommission möglich bleiben, ohne Abnicken der Ministerin eine Beschaffung zu prüfen.“
Der Landesverteidigungsausschuss hat den
gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. April 2026
in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak die Abgeordneten Ing.
Manfred Hofinger und
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer,
Robert Laimer,
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen
und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem.
§ 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Zuleitung der Jahresberichte
der Beschaffungs-Prüfkommission an die im Parlament vertretenen Parteien
eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S,
N, G, dagegen: F) beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Die Beschaffungs-Prüfkommission wurde auf Basis des Bundesministeriengesetzes durch die Bundesministerin für Landesverteidigung zum Zwecke der Vorbereitung und Vorberatung zur Sicherstellung einer sparsamen und zweckmäßigen Gebarung bei Beschaffungsvorhaben eingerichtet. Die Kommission erstellt ihr Arbeitsprogramm selbständig und ist in ihrer Arbeit weisungsfrei. Die Resultate der Arbeit der Kommission werden in einem Jahresbericht zusammengefasst und an die Bundesministerin übermittelt.
Die BPK stellt kein parlamentarisches Kontrollinstrument, sondern ein Beratungsgremium für die Bundesministerin dar. Gesetzliche Verpflichtungen gegenüber dem Parlament wären nicht mit den Rechtsvorgaben für eine derartige Kommission vereinbar. Als Kontrollinstrument sieht das BMG lediglich vor, dass auch die Positionen der in der Minderheit gebliebenen Mitglieder der Kommission abzubilden sind.
Die Jahresberichte 2023 und 2024 wurden vom Bundesministerium für Landesverteidigung aus Transparenzgründen an das Parlament übermittelt und im Landesverteidigungsausschuss debattiert. Die Berichte der BPK stellen eine wertvolle Grundlage für die Debatte über Beschaffungsvorgänge und Entscheidungen im Bundesministerium für Landesverteidigung dar und sind daher wichtiger Beitrag für die politische Meinungsbildung in Bezug auf die Weiterentwicklung der Verteidigungsfähigkeit und des Aufbauplans 2032+.“
Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 657/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: V, S, N).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 657/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2026 04 09
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff Ing. Mag. Volker Reifenberger
Berichterstattung Obmann
[1] § 2 Abs. 3 LV-Fin, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassunq.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012098 (aufgerufen am 10.12.2025)
[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVlll/lll/248 (aufgerufen am 10.12.2025), https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVlll/lll/248/imfname 1719400.pdf, S. 1
[3] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVlll/lll/248/imfname 1719400.pdf, S. 7
[4] https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr 2025/pk1096 (aufgerufen am 10.12.2025)