454 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Antrag 715/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer Heeres-Zentralapotheke

Die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die bestehenden Räumlichkeiten im Sanitätszentrum Ost (Van Swieten-Kaserne in Wien-Stammersdorf) sind nicht nur für zukünftige Aufgaben (besonders im Bereich der Arzneimittelproduktion und Bevorratung) unzureichend, sondern entsprechen auch nicht den hygienischen und behördlichen Auflagen für einen zertifizierten Produktions- und Lagerstandort. Die Lagerung von Arzneimitteln, Verbandstoffen und Reagenzien (AVR) ist am jetzigen Standort vielfach nicht möglich und wird zurzeit vielfach ausgelagert.

Diesen Missständen ist mit der Einrichtung einer Heeres-Zentralapotheke für das Österreichische Bundesheer (ÖBH) Abhilfe zu schaffen. Diese Neuerrichtung einer Heeres-Zentralapotheke sollte mit erweiterten Labor-, Produktions- und Lagerflächen, inklusive einer Erfüllung von GMP-Standards (Good Manufacturing Practice) sowie GDP-Standards (Good Distribution Practice), einhergehen.

Das ÖBH soll mit dieser Einrichtung in die Lage versetzt werden, im Krisen- oder Einsatzfall die Arzneimittelversorgung nicht nur durch umfangreiche Vorratshaltung von Arzneispezialitäten, sondern auch durch Eigenproduktion und das Gebrauchsfertigmachen von Arzneimitteln (z.B. Tabletten- oder lnfusionsherstellung aus eingelagertem Wirkstoffpulver) deutlich über den bisherigen Umfang hinaus zu gewährleisten, Identitäts- -und Qualitätskontrollen eigenständig durchzuführen und die Abhängigkeit von zivilen Strukturen zu reduzieren. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, zukünftig auch medizinischen Sauerstoff und tiefgekühlte Blutprodukte produzieren und lagern zu können.“

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. April 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak der Abgeordnete Mag. Friedrich Ofenauer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, Robert Laimer,
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Weiterentwicklung der Heeresapotheke eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Der Grundauftrag der Heeresapotheke ist klar definiert und wird im Rahmen der strategischen Zielsetzungen des Bundesheeres – insbesondere im Kontext der Zielsetzung ÖBH 2032+ - konsequent fortgeführt.

Dies erfordert den weiteren Ausbau der derzeitigen Infrastruktur der Heeresapotheke, um den erforderlichen Qualitätsstandards zu entsprechen. Aus diesem Grund ist eine bauliche Neuerrichtung als prioritäre und zeitnahe Maßnahme anzusehen. Parallel dazu ist die Heeresapotheke organisatorisch weiterzuentwickeln und stärker in die militärische Sanitätslogistik zu integrieren.

Eine wie im Entschließungsantrag (715/A(E) geforderte Einrichtung einer Heeres-Zentralapotheke mit erweiterten Aufgaben ginge jedoch über den bestehenden Grundauftrag hinaus und ist derzeit weder planerisch noch rechtlich ausreichend abgesichert. Eine solche Struktur würde zudem erhebliche Spannungsfelder mit dem bestehenden Apotheken- und Arzneimittelrecht verursachen. Das Apothekengesetz (§ 66a) bietet eine sachgerechte und rechtssichere Grundlage für die Weiterentwicklung bestehender Strukturen - hin zu militärischen Versorgungseinheiten innerhalb klar definierter organisatorischer Rahmenbedingungen. Dies ermöglicht eine funktionale und gesetzeskonforme Lösung, ohne systemfremde Parallelstrukturen zu schaffen.

Weitergehende Überlegungen zu einer zentralisierten Versorgungsstruktur wären im Rahmen einer langfristigen Vorhabensentwicklung unter Berücksichtigung der gesamtstaatlichen Resilienz zu prüfen.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 715/A(E) der Abgeordneten
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: V, S, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 715/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2026 04 09

                       Mag. Friedrich Ofenauer                                         Ing. Mag. Volker Reifenberger

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann