455 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Sammelbericht
des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen
über die Petitionen Nr. 2 und 9 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 14, 22 und 25
Einleitung
Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet, die folgende Angaben enthält: Betreff, Name der Einbringenden, Einlangen, Behandlung im Ausschuss, vom Ausschuss angeforderte Stellungnahmen, Art der Erledigung.
Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung der der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.
Seit dem 1. August 2021 haben Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Einrichtungen gemäß § 23b Abs. 2 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates die Möglichkeit, während des gesamten parlamentarischen Verfahrens zu parlamentarischen Petitionen (PET) und Bürgerinitiativen (BI) Stellungnahmen abzugeben. Zudem können sowohl die jeweilige PET oder BI als auch die einzelnen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern mit elektronischen Zustimmungen unterstützt werden. Der Zeitraum für elektronische Zustimmungserklärungen erstreckt sich seither vom Einlangen bis zum Ende des gesamten parlamentarischen Verfahrens, nicht mehr nur auf den Zeitraum der Behandlung im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen.
Die Bürgerinitiative Nr. 14 war bereits Verhandlungsgegenstand der vorangegangenen, XXVII. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt. Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Bürgerinitiativen, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse. Die gegenständliche Bürgerinitiative wurde am 26. Februar 2025 neuerlich dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. Detaillierte Informationen können in der Folge der tabellarischen Aufstellung zu dieser Bürgerinitiative entnommen werden.
Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat die gegenständlichen Petitionen und Bürgerinitiativen in seinen vier Sitzungen der XXVIII. Gesetzgebungsperiode vom 3. April 2025 bis 9. April 2026 in Verhandlung genommen.
In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Dr.in Elisabeth Götze, Andreas Haitzer, Mario Lindner, Irene Neumann-Hartberger, Carina Reiter, Ralph Schallmeiner, Süleyman Zorba sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard zu Wort.
I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen
1. Petitionen
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Petition Nr. 9/PET betr. „Förderungen für den Einsatz von Drohnen zur Rettung der Rehkitzen vor dem Mähtod“ (04.07.2025) |
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überreicht durch den Abgeordneten |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Mag. Christoph Pramhofer |
23.10.2025 09.04.2026 |
BMIMI (1.12.205) BMLUK (19.12.205) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Um Wildtiere wie Rehkitze vor dem "Mähtod" zu schützen, legt diese Petition den Einsatz von Drohnen, Wärmebildtechniken und Vergrämungsgeräten nahe. In Österreich würden jährlich rund 25.000 Wildtiere durch Mähwerke getötet werden, was durch den Einsatz moderner Technologien zu verhindern wäre, heißt es. Die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Jägerschaft und Behörden sollte dazu ausgebaut und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Drohneneinsätze geklärt werden.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 9. April 2026 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Petition Nr. 9 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
2. Bürgerinitiativen
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Bürgerinitiative Nr. 14/BI betr. „Initiative Raumluft für hygienisch unbedenkliche Raumluft in Österreichs Bildungseinrichtungen“ (24.10.2024) |
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überreicht durch |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Mag. Wolfgang Hucek (als 70/BI XXVII. GP am 22.5.2024) |
27.06.2024 |
BMAW (26.08.2024) BMBWF (28.08.2024) |
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Verhandlungsgegenstand gem. § 21 Abs. 1a GOG in der XXVIII. GP des Nationalrates (Zuweisung am 26.02.2025) |
03.04.2025 26.06.2025 23.10.2025 09.04.2026 |
BMASGPK (27.05.2025) BMB (25.07.2025) Verbindungsstelle der Bundesländer (17.12.205) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Diese Initiative rückt die Luftqualität in Schulen und Kindergärten ins Zentrum. Die Antragstellerinnen und Antragsteller prangern an, dass viele dieser Einrichtungen hinter den lufthygienischen Standards zurückblieben, welche für „die Gesundheit und das Wohlbefinden von entscheidender Bedeutung“ seien. Die Unterstützerinnen und Unterstützer wollen eine gesetzliche Verankerung eines „maximalen CO2-Grenzwerts von 1.000 ppm“ erreichen. Studien würden zeigen, dass sich dadurch etwa die Leistungen bei Schularbeiten erhöhen würden und das Risiko von Infektionen reduziert würde.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 9. April 2026 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 14 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Bürgerinitiative Nr. 22/BI betr. „Evaluierung und adäquate Neuberechnung der NoVA für Wohnmobile/Reisemobile“ (16.04.2025) |
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überreicht durch |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Thomas Neugebauer |
26.06.2025 23.10.2025 09.04.2026 |
BMF (19.8.2025) BMIMI (7.11.2025) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Diese Bürgerinitiative macht sich für eine Neuberechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Wohnmobile stark. Aufgrund der speziellen Nutzung von Wohn- bzw. Reisemobilen wird eine umfassende Evaluierung und angemessene Bewertung im Sinne einer finanziellen Erleichterung angeregt.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 9. April 2026 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 22 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Bürgerinitiative Nr. 25/BI betr. „Echte Wahlfreiheit bei Smart Meter Stromzähler – anstatt Nichtinformation, Überrumpelung, Druck, Drohungen, Zwang, Klagen und Stromabschaltungen.“ (17.09.2025) |
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überreicht durch |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Friedrich Loindl |
23.10.2025 09.04.2026 |
BMLUK (13.11.2025) BMWET (9.12.2025) BMASGPK (19.12.2025) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
"Echte Wahlfreiheit bei Smart Meter Stromzähler – anstatt Nichtinformation, Überrumpelung, Druck, Drohungen, Zwang, Klagen und Stromabschaltungen" will eine ebenso betitelte parlamentarische Bürgerinitiative erreichen. Der Nationalrat solle gesetzliche Klarstellungen im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (EIWOG) vornehmen, damit der "Überrumpelungstaktik" der Netzbetreiber Einhalt geboten werden könne. Außerdem bedürfe es klarer und ehrlicher Information an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher, heißt es. Jede und jeder sollte für sein eigenes Heim bestimmen können, ob ein "überwachender und elektrosmogerzeugender" Stromzähler eingebaut werde oder nicht.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 9. April 2026 hat der Ausschuss mit
Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G,
dagegen: F) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 25 durch Kenntnisnahme
des Ausschussberichtes zu erledigen.
II. Zuweisungen
Petitionen
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Petition Nr. 2/PET betr. „10.000 Euro weniger im Jahr? Das ist nicht fair! Für eine rasche und umfassende Umsetzung der EU-Richtlinie für Lohntransparenz“ (11.02.2025) |
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überreicht durch die Abgeordneten |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Eva Maria Holzleitner, BSc und Julia Elisabeth Herr (Zuweisung am 26.02.2025) |
03.04.2025 26.06.2025 23.10.2025 09.4.2026 |
BMASGPK (08.05.2025) BMFWF (28.05.2025) BMWET (16.05.2025) AK (12.06.2025) ÖGB (23.05.2025) |
Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Das langfristige Ziel, den Gender Pay Gap zu verringern, hat eine Petition zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie. Lohntransparenz bringe durch ein Auskunftsrecht einen Kulturwandel in der Arbeitswelt, der dabei helfe, ungerechte Bezahlung aufzudecken, so das Argument für die geforderten innerstaatlichen Regelungen. Auf Grundlage genauer Zahlen könne die Politik zielgerichtet handeln und gleicher Lohn für gleiche Arbeit endlich zur Regel werden.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 9. April 2026 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Petition Nr. 2 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates zuzuweisen.
III. Ausschussanträge
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. 2 und 9 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 14, 22 und 25 zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 04 09
Andreas Haitzer Michael Bernhard
Berichterstattung Obmann