459 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Antrag 722/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verantwortung für Österreich – Nein zum EU-Migrationspakt
Die Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der Rat der Europäischen Union hat den EU-Migrationspakt am 14. Mai 2024 angenommen.[1] Dieser besteht aus den folgenden zehn Rechtsakten:
- Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2024/1346)[2]
- Statusverordnung (Verordnung 2024/1347)[3]
- Verfahrensverordnung (Verordnung 2024/1348)[4]
- Grenzrückführungsverordnung (Verordnung 2024/1349)[5]
- Neuansiedlungsverordnung (Verordnung 2024/1350)[6]
- Asyl- und Migrationsmanagementverordnung (Verordnung 2024/1351)[7]
- Screening-Anpassungsverordnung (Verordnung 2024/1352)[8]
- Screening-Verordnung (Verordnung 2024/1356)[9]
- Eurodac-Verordnung (Verordnung 2024/1358)[10]
- Krisenbewältigungsverordnung (Verordnung 2024/1359)[11]
Am 15. Jänner 2026 übermittelte das Bundesministerium für Inneres (BMI) dem Nationalrat das sogenannte ‚Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz‘[12], mit welchem der EU-Migrationspakt legistisch und vollzugstechnisch umgesetzt werden soll. Hinzuzufügen ist, dass das BMI in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf auch den Schengener Grenzkodex (Verordnung 2024/1717)[13] als Teil des EU-Migrations-pakts anführt.[14]
Dieses Gesetzespaket ist ein Musterbeispiel für Gold-Plating zum Nachteil der Republik Österreich, wenn beispielsweise die Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln für Personen mit Flüchtlingseigenschaft nach der ersten Verlängerung über die ohnehin zu lange Dauer von 3 Jahren laut Statusverordnung nun in der österreichischen Rechtsumsetzung auf 5 Jahre gestreckt wird.[15]
Der Gesetzesentwurf stellt keineswegs ein profundes Mittel zur Unterbindung der illegalen Massenzuwanderung nach Österreich dar, sondern versteht sich vielmehr als Instrument um diese zu verwalten. Er schafft sogar einen neuen ‚Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 2 oder 3 EMRK‘, welcher beliebig oft verlängert werden kann.[16] Ein Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 2 oder 3 EMRK soll schlagend werden, wenn ein Fremder nicht abgeschoben werden ‚kann‘ – selbst wenn die Gründe hierfür das Gesundheitswesen im Herkunftsland oder Naturphänomene wie eine Dürre umfassen.[17]
Besonders nachteilig für Österreich wird sich zudem die Kontingentierung des Familiennachzuges auswirken. Im Gegensatz zu den offenbar längst vergessenen Versprechungen von Bundeskanzler Stocker[18] wird der Familiennachzug mitnichten gestoppt, sondern ausschließlich kontingentiert – und selbst dies nur zeitlich befristet. Nach drei Jahren soll keine Quote für einen Antrag auf Familiennachzug mehr gelten. Denn bereits jetzt ist im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)[19] geregelt:
‚Drei Jahre nach Antragstellung ist ein weiterer Aufschub nicht mehr zulässig und die Quotenpflicht nach Abs. 1 erlischt.‘19
Die schwarz-rot-rosa Bundesregierung stiehlt sich demnach hier vollumfassend aus der Verantwortung, da sie auf ein Schlagendwerden des Problems erst in der nächsten Legislaturperiode baut.
Ganz allgemein ist festzuhalten, dass der EU-Migrationapakt den einzelnen EU-Mitgliedstaaten den jeweiligen Gestaltungsraum in ihrer Asylpolitik nimmt. Eine derartige Vereinheitlichung unter der Ägide der EU-Kommission ist nicht nur problematisch, sondern für die Souveränität der Mitgliedstaaten gefährlich.
Hinzu kommen die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten zersetzende Regelungen, wie Neuansiedlungsprogramme oder der Verteilungsmechanismus für Migranten. Weigert sich ein Mitgliedstaat künftig aufgrund eines Verteilungsschlüssels Migranten aufzunehmen, so wird er gezwungen Zwangsgelder als Kompensation zu entrichten. Die Verteilung von Migranten kann niemals das Sicherheitsproblem der illegalen Massenzuwanderung lösen, vielmehr sind die Migrationsströme abzustellen.
‚Mit der Neuansiedlungsverordnung werden schließlich gemeinsame Vorschriften für die Neuansiedlung und die Aufnahme aus humanitären Gründen festgelegt und somit legale und sichere Wege in die EU geschaffen‘.1
Dieser Wortlaut einer Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union klingt wie eine gefährliche Drohung für die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten.
Das Ergebnis des EU-Migrationspakts hat offen zu Tage treten lassen, dass man sich als EU-Mitgliedstaat keinesfalls auf die Institutionen der EU verlassen darf, wenn es darum geht, die illegale Massenzuwanderung nach Europa ernsthaft verhindern und unterbinden zu wollen. Andere EU‑Mitgliedstaaten haben dies längst erkannt. Die Niederländer und die Ungarn etwa forderten bereits im September 2024 Ausnahme-regelungen beim EU-Asylrecht, ein sogenanntes Opt-out. Hierdurch kann es EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich erlaubt werden, sich aus bestimmten Politikbereichen herauszunehmen.[20] Dänemark hatte vorzeitig die Gefahr eines EU-Asylsystems erkannt und sich bereits bei seinem Beitritt zur EU eine Ausnahmeregelung ausbedungen, wonach das Land in der Asylpolitik nicht an EU-Recht gebunden ist.[21]
Jüngst hat nun Lettland angekündigt, sich nicht dem EU-Migrationspakt zu beugen. Der lettische Außenminister hat verlautbart, weder Migranten aufzunehmen noch Strafzahlungen zu tätigen. Das Land setzt vielmehr auf die Abwehr illegaler Migranten mittels physischer Barrieren und weiterer Grenzschutzmaßnahmen.[22]
Österreich muss diesen Beispielen schleunigst folgen, um sich aus den Verfänglichkeiten des EU‑Asylsystems schleunigst lösen zu können.“
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den
gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. April
2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gernot Darmann die Abgeordneten
Margreth Falkner,
Christian Oxonitsch, Mag. Sophie Marie Wotschke und Mag. Agnes
Sirkka Prammer, der Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard
Karner, die Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer sowie
der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Ernst Gödl.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag der Abgeordneten
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung
der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde
Abgeordnete Margreth Falkner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 04 14
Margreth Falkner Mag. Ernst Gödl
Berichterstattung Obmann
[1] https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/14/the-council-adopts-the-eu-s-pact-on-migration
-and-asylum/ (aufgerufen am 20.02.2026)
[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=OJ:L_202401346 (aufgerufen am 20.02.2026)
[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=OJ:L_202401347 (aufgerufen am 20.02.2026)
[4] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32024R1348 (aufgerufen am 20.02.2026)
[5] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:32024R1349 (aufgerufen am 20.02.2026)
[6] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024R1350 (aufgerufen am 20.02.2026)
[7] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024R1351 (aufgerufen am 20.02.2026)
[8] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024R1352 (aufgerufen am 20.02.2026)
[9] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024R1356 (aufgerufen am 20.02.2026)
[10] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=OJ:L_202401358 (aufgerufen am 20.02.2026)
[11] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024R1359 (aufgerufen am 20.02.2026)
[12] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/74 (aufgerufen am 20.02.2026)
[13] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:32024R1717 (aufgerufen am 20.02.2026)
[14] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/74?selectedStage=105; Erläuterungen, S. 2 (aufgerufen am 20.02.2026)
[15] Gesetzestext, Änderung des Asylgesetzes 2005, § 3 Abs. 1; Erläuterungen, S. 7
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/ME/74/imfname_1733750.pdf (aufgerufen am 20.02.2026)
[16] Gesetzestext, Änderung des Asylgesetzes 2005, § 54a iVm § 59
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/ME/74/fname_1733748.pdf (aufgerufen am 20.02.2026)
[17] Gesetzestext, Änderung des Asylgesetzes 2005, § 3 Abs. 1; Erläuterungen, S. 37-38
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/ME/74/imfname_1733750.pdf (aufgerufen am 20.02.2026)
[18] https://www.puls24.at/news/politik/dreierkoalition-stocker-zu-familiennachzug-stopp-sofort-heisst-jetzt/391277
(aufgerufen am 20.02.2026)
[19] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004242
(aufgerufen am 20.02.2026)
[20] https://www.tagesschau.de/ausland/europa/aysl-eu-niederlande-ungarn-100.html (aufgerufen am 20.02.2026)
[21] https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/asyl-gentges-baden-wuerttemberg-kritik-daenemark-100.html
(aufgerufen am 20.02.2026)
[22] https://www.exxtra24.at/lettland-trotzt-bruessel-keine-migranten-keine-zahlungen-ein-vorbild-fuer-andere-
eu-statten/ (aufgerufen am 20.02.2026)