46 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Antrag 123/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2025 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2025), und das Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027 geändert werden
Die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 07. März 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Artikel 1:
Die Bundesministeriengesetz-Novelle 2025 sieht Kompetenzverschiebungen vor und macht Anpassungen des Bundesfinanzgesetzes 2024, welches während der Geltung des Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2025 zu vollziehen ist, notwendig. Dies wird durch den neu eingefügten § 1a klargestellt.
Artikel 2:
Auch im Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027 werden aufgrund der Kompetenzverschiebungen der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025 Änderungen notwendig.“
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 24. März 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Kai Jan Krainer die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, MMag. DDr. Hubert Fuchs und Mag. Arnold Schiefer.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2025 03 24
Kai Jan Krainer Gabriel Obernosterer
Berichterstattung Obmann