Entschließung

betreffend gewaltverherrlichenden Frauenhass als Symptom und Verstärker von Extremismus evaluieren

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, gewaltbereiten Frauenhass und Misogynie auf Verbindungen und Parallelen zu extremistischen Strömungen zu prüfen. Eine Phänomenbeschreibung sowie ein aktuelles Lagebild im Kontext des demokratiegefährdeten Frauenhasses, der sich explizit gegen Politikerinnen richtet, sollte im Hinblick auf extremistische Verbindungen evaluiert und im Verfassungsschutzbericht entsprechend dargestellt werden.

Weiters wird die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, aufgefordert zu prüfen, ob frauenfeindlich motivierte Morde oder schwere Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen, die aufgrund ihres Geschlechts begangen werden, ausreichend als Erschwerungsgrund im Strafrecht berücksichtigt sind.