465 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 813/A(E) der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ablehnung der Einführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe im israelischen Recht im Lichte internationaler Menschenrechtsstandards

Die Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. März 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Einführung oder Ausweitung der Todesstrafe widerspricht fundamentalen menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. Vor diesem Hintergrund geben die in Israel diskutierten Gesetzesvorhaben, die für bestimmte als terroristisch definierte Straftaten eine verpflichtende Todesstrafe vorsehen würden, Anlass zu erheblicher Sorge. Die Europäische Union sowie der Europarat lehnen die Todesstrafe ausnahmslos ab; auch aktuelle Stellungnahmen aus dem System der Vereinten Nationen warnen eindringlich vor einer Ausweitung kapitaler Strafen im israelischen Recht.

Nach Einschätzung unabhängiger UN-Expert:innen[1] sowie des vom Rechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) Mitte März 2026 angenommenen Berichts[2] sowie Bewertungen von Menschenrechtsorganisationen[3] würden diese Vorhaben einen klaren Rückschritt im Menschenrechtsschutz darstellen und Israels menschenrechtliche Verpflichtungen berühren.

Nach Einschätzung der UN- und Menschenrechtsexpert:innen steht insbesondere die zwingende Verhängung der Todesstrafe im Widerspruch zum völkerrechtlich garantierten Recht auf Leben. Durch den Ausschluss richterlichen Ermessens würde es Gerichten unmöglich gemacht, individuelle Umstände sowie mildernde Faktoren zu berücksichtigen und eine verhältnismäßige Strafe festzulegen.[4]

Besonders kritisch ist, dass der Gesetzesentwurf zwei unterschiedliche Rechtsregime vorsieht:

•       Im besetzten Westjordanland soll die Todesstrafe durch Militärgerichte nach Militärrecht verhängt werden - auch in Fällen, in denen der Tod einer Person nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

•       In Israel sowie in Ostjerusalem soll sie nur für vorsätzliche Tötungen israelischer Staatsbürger:innen oder Bewohner:innen gelten.[5]

Diese Differenzierung wirft erhebliche Fragen im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot auf, da Palästinenser:innen unterschiedlichen rechtlichen Standards und strengeren Strafandrohungen unterworfen wären.

Darüber hinaus weisen die UN-Expert:innen darauf hin, dass:

•       nicht vorsätzliche Tötungsdelikte nach internationalem Recht nicht zu den „schwersten Verbrechen" zählen, für die die Todesstrafe überhaupt zulässig wäre,[6]

•       Militärgerichte häufig nicht den Anforderungen an ein faires Verfahren gemäß internationalem Menschenrechts- und humanitärem Recht entsprechen,

•       der Gesetzesentwurf grundlegende Verfahrensrechte weiter einschränkt (u. a. eingeschränkter Zugang zu Rechtsbeistand, fehlende effektive Berufungsmöglichkeiten),

•       Begnadigungen oder Strafmilderungen ausgeschlossen werden sollen, was dem Recht auf Leben widerspricht,[7]

•       sowie die geplante Vollstreckung durch Erhängen als grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafe einzustufen ist.

Zusätzlich bestehen Bedenken hinsichtlich einer möglichen rückwirkenden Anwendung des Gesetzes sowie struktureller Diskriminierung innerhalb eines Zwei-Klassen-Systems, das insbesondere Palästinenser:innen benachteiligt.

Die Vereinten Nationen, die EU sowie zahlreiche internationale Organisationen betonen seit Jahren den globalen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe und fordern deren vollständige Beendigung.[8]

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. April 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Mag. Meri Disoski die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler und Mag. Muna Duzdar.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag zum Entschließungsantrag 813/A(E) eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Todesstrafe verstößt gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte Recht auf Leben und ist eine erniedrigende sowie unmenschliche Form der Bestrafung. Auch wenn die Todesstrafe im Völkerrecht nicht grundsätzlich verboten ist, so gilt sie zunehmend unvereinbar mit rechtsstaatlichen Grundsätzen. Im Jahr 1977 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum ersten Mal offiziell, dass es ein wünschenswertes Ziel ist, die Todesstrafe abzuschaffen, was mittlerweile ein zentrales politisches Anliegen der Mehrheit der Staaten weltweit darstellt. Laut NGO-Berichten ist die Zahl jener Staaten, welche die Todesstrafe anwenden, heute auf einem historischen Tiefstand, wobei die Anzahl an bekannten Hinrichtungsfällen weltweit weiterhin sehr hoch ist.

Im österreichischen Parlament wurden über Jahrzehnte hinweg wiederholt Entschließungen gefasst sowie konkrete Maßnahmen unterstützt, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe und gegen Hinrichtungen in Ländern weltweit richteten und österreichische Bundesregierungen ersuchten, sich international gegen die Todesstrafe einzusetzen. Im aktuellen Regierungsprogramm 2025-2029 hat sich die österreichische Bundesregierung mit einem aktiven Engagement gegen die Todesstrafe weltweit klar positioniert, womit Österreich seine Vorreiterrolle zur Abschaffung der Todesstrafe konsequent fortsetzt.

Nicht zuletzt aufgrund der grausamen Ereignisse des 7. Oktober 2023, an dem über 1200 unschuldige Menschen in Israel brutal ermordet und hunderte Menschen durch die Hamas verschleppt worden sind, ist es verständlich und nachvollziehbar, dass Israel vor allem auch in Anbetracht eines sehr schwierigen Sicherheitsumfeldes entschieden gegen den Terrorismus vorgeht. Terrorismus ist und bleibt eine große Gefahr sowie ein Angriff auf die Grundlagen jeder zivilisierten Gesellschaft, muss verhindert sowie mit voller Härte bekämpft werden. Es ist jedoch äußerst problematisch, dass am 30. März 2026 die Knesset in Israel ein Gesetz beschlossen hat, das dafür die Anwendung der Todesstrafe in Israel sowohl in Militär- als auch in Zivilgerichten ausweitet. Insbesondere hervorzuheben ist dabei der diskriminierende Charakter dieses Gesetzes. Israel hat seit 1962 weder Hinrichtungen durchgeführt noch Todesurteile verhängt. Dieses Gesetz schwächt Israels Vorbildfunktion in der Region aufgrund des bisherigen faktischen Moratoriums für die Verhängung der Todesstrafe und widerspricht den grundlegenden Prinzipien des Schutzes der Menschenwürde und der Menschenrechte, denen sich Israel als Demokratie und Rechtsstaat unter allen Umständen verpflichtet sehen muss. Auch die Europäische Union hat in ihrem Statement vom 31. März 2026 ihre Ablehnung gegen dieses Gesetz festgehalten.[9] In Israel selbst wurde mittlerweile von der Vereinigung für Bürgerrechte und einem Abgeordneten der Knesset beim Obersten Gerichtshof eine Petition gegen das neue Gesetz eingereicht. Es kann somit bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, auszugehen ist von mehreren Monaten, nicht in Kraft treten.

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Aus diesem Grund lehnen die unterfertigenden Abgeordneten die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Staatliches Töten im Namen einer vermeintlichen Gerechtigkeit und ohne nachgewiesene abschreckende Wirkung widerspricht unseren Grundwerten. Sowohl die EU-Leitlinien zur Abschaffung der Todesstrafe als auch die regelmäßig verabschiedete Resolution der Vereinten Nationen für ein weltweites Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe, welche zuletzt 2024 von über zwei Drittel der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen unterstützt wurde, bieten ein gutes Fundament auch für Österreich, seinen Einsatz für die Abschaffung der Todesstrafe gegenüber allen Ländern weltweit konsequent weiterzuführen.“

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 813/A(E) der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2026 04 14

                             Dr. Gudrun Kugler                                                       Petra Bayr, MA MLS

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau



[1] Erklärung unabhängiger UN-Menschenrechtsexpert:innen, Genf, 2026. https://www.ohchr.org/en/pressreleases/2026/02/israel-un-experts-urge-withdrawal-death-penalty-bill

[2] https://rm.coe.int/towards-the-universal-abolition-of-the-death-penalty-in-all-circumstan/48802afa11

[3] https://amnesty-todesstrafe.de/2026/01/israel-setzt-auf-die-todesstrafe/ sowie https://www.amnesty.ch/de/laender/naher-osten-nordafrika/israel-besetztes-palaestinensisches-gebiet/dok/2026/einfuehrung-eines-neuen-diskriminierenden-todesstrafengesetzs-steht-bevor

[4] Erklärung unabhängiger UN-Menschenrechtsexpert:innen, Genf, 2026. https://www.ohchr.org/en/pressreleases/2026/02/israel-un-experts-urge-withdrawal-death-penalty-bill

[5] Ebd. - Darstellung der vorgesehenen zwei Rechtsregime.

[6] Vgl. Art. 6 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR). https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/international-covenant-civil-and-political-rights

[7] Vgl. Art. 6 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR). https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/international-covenant-civil-and-political-rights

[8] Vgl. Council of Europe https://www.coe.int/en/web/abolition-death-penalty/key-legal-instruments-and-texts-adopted#{%22134660951%22:[]} Vgl. Europäisches Parlament https://www.europarl.europa.eu/committees/en/universal-abolition-of-the-death-penalty/product-details/20220613CDT09724#20220613CDT09724-section-0

[9] https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/03/31/israel-statement-by-the-high-representative-on-behalf-of-the-european-union-on-the-approval-of-the-death-penalty-bill-by-the-israeli-parliament/?utm_source=brevo&utm_campaign=AUTOMATED%20-%20Alert%20-%20Newsletter&utm_medium=email&utm_id=3318