Entschließung

betreffend Ablehnung der Einführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe im israelischen Recht im Lichte internationaler Menschenrechtsstandards

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht:

 

•       gemeinsam mit gleichgesinnten Partnern und im Einklang mit den EU-Leitlinien zur Abschaffung der Todesstrafe sowie der VN-Resolution für ein weltweites Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe, in internationalen Foren als auch im bilateralen Dialog auf jene Länder, welche die Todesstrafe nach wie vor vollziehen, einzuwirken, damit sie- als Zwischenschritt- ein Moratorium über die Verhängung der Todesstrafe einführen mit dem Ziel, die Todesstrafe komplett abzuschaffen bzw. Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln;

•       im Verbund mit gleichgesinnten Staaten und Partnern gezielt jene Staaten, die den Zivilpakt und das Zweite Fakultativprotokoll zum Zivilpakt noch nicht ratifiziert haben, zur Ratifizierung ohne Vorbehalt zu bewegen;

•       gemeinsam mit den EU-Partnern sowie in bilateralen Gesprächen gegenüber der israelischen Regierung klar zum Ausdruck zu bringen, dass die Ausweitung der Todesstrafe und die diskriminierende Ausgestaltung des diesbezüglichen Gesetzes schwere Bedenken hervorruft sowie sich auf bilateraler und internationaler Ebene weiterhin konsequent und mit Nachdruck gegenüber allen Ländern weltweit, welche die Todesstrafe nach wie vor anwenden, dafür einzusetzen, dass die Todesstrafe abgeschafft wird und diesbezügliche Initiativen, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, weiterhin zu unterstützen und voranzutreiben.