467 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Bildungsausschusses

über die Regierungsvorlage (447 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Privatschulgesetz geändert wird

Das Privatschulgesetz stammt aus dem Jahr 1962 was sich an Regelungsart und Regelungsdichte zeigt. Es stellt in seiner derzeitigen Fassung in erheblichem Ausmaß auf Schule als Gebäude ab. Die Regelungen stehen materiell und verfahrensrechtlich nicht mehr im Einklang mit den Erfordernissen und Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts und entsprechen nicht mehr den Ansprüchen der Bundesregierung an eine moderne Verwaltung ("only-once"- und "one-stopshop-Prinzip"). Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf

-       soll ein bildungspolitischer Vorbehalt in Form der Sicherstellung, dass Privatschulen die Werte und Aufgaben der österreichischen Schule nicht nachteilig beeinflussen dürfen, und der Bestand der Schule sowohl finanziell als auch aufgrund der Nachfrage mittelfristig gesichert ist, geschaffen werden,

-       soll das Verfahren zur Gründung und Führung einer Privatschule vereinfacht und gestrafft werden,

-       soll künftig die Verleihung sowie der Entzug des Öffentlichkeitsrechts durch die Bildungsdirektionen erfolgen,

-       soll durch die gesetzliche Vorgabe von Mindestinhalten die Ausgestaltung von Organisationsstatuten vereinheitlicht werden,

-       soll die Rechtssicherheit verbessert und

-       eine Verwaltungsvereinfachung im Privatschulwesen vorgenommen werden.

An die Stelle der bisherigen Regelungen sollen ein Genehmigungsverfahren und Gründe für das Erlöschen und die Aufhebung der Genehmigung einer Privatschule sowie die Pflicht zu Änderungsmeldungen treten. Die bisher bei Änderungen des Schulgebäudes oder einem Wechsel des Schulerhalters erforderliche erneute Durchführung des gesamten Verfahrens kann entfallen. Die Verleihung des Öffentlichkeitsrechts soll auf die Bildungsdirektionen übertragen werden.

 

Der Bildungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 15. April 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger die Abgeordneten Sigrid Maurer, BA, Nico Marchetti, Dipl.-Ing. Christian Schandor und Mag. Martina von Künsberg Sarre sowie der Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: F, V, S, N, dagegen: G) beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Nico Marchetti gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bildungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (447 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2026 04 15

                                 Nico Marchetti                                                           Hermann Brückl, MA

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann